Fondsberater müssen ihr Geschäftsmodell überdenken
31.05.2024
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Die zunehmende Digitalisierung, das Verständnis für die eigenen Finanzen sowie die Akzeptanz für wertpapiernahe Anlageklassen begünstigen die Autonomie von Privatanlegern. Hierauf müssen sich Anlageberater einstellen und ebenfalls ihre Geschäftsmodelle umstellen.
Bislang konnten Berater zu "Offene Investmentvermögen nach §34 f. Abs. 1 GewO." (umgangssprachlich "Investmentfonds") von der mangelnden Bildung deutscher Anleger profitieren. Während "risikoreiche" und zugleich ertragstarke Wertpapieranlagen in den USA seit Dekaden Gang und Gebe sind, konnten Investmentberater in Deutschland in diesem Feld punkten.
Heutzutage jedoch führen das Verständnis für Investmentfonds sowie die zunehmende Nachfrage nach passiven Geldanlagen zu einer faktischen Margenverknappung für Berater.
Dem können Berater entgegnen indem Sie ihren Fokus auf Kunden mit komplexen Vermögensstrukturen, bei denen eine professionelle Beratung unerlässlich ist richten, oder ihre Beratungsgebühren umstellen.
Im Kreise der Spezialisten auf diesem Gebiet ist ein klarer Trend erkennbar.
Ernstzunehmende Vermögensberater verabschieden sich mehr und mehr vom einstigen Provisionsmodell und entwickeln zunehmend Honorar- und Servicemodelle.
Hierbei besteht das Ziel den vermeintlichen Interessenkonflikt infolge der Provisionen (Ausgabeaufschlägen und Rückvergütungen) zu beseitigen und eine direkte Honorarvereinbarung mit dem Kunden zu treffen.
Dies begünstigt das Vertrauen der Kunden in die interessengleiche Arbeit des Beraters und stellt ein entgegenkommen hinsichtlich der Kosten da.
Seriöse Vermögensberater bieten oftmals 2 Modelle an und lassen die Wahl beim Kunden.
Möchte der Kunde ein ausgeklügeltes Anlagekonzept, passend zu seiner Situation und seinen Zielen, jedoch keine weitere Betreuung, so kann der Berater mit einer einmaligen Aufwandentschädigung von X Honorarstunden punkten. Transparent, im Kundeninteresse und ohne versteckte Kosten.
Möchte der Kunde eine langfristige Zusammenarbeit und Betreuung der Vermögensanlagen, so kann der Berater mit einem Verzicht auf sämtliche Provisionen und Vereinbarung eines transparenten jährlichen Serviceentgeltes Vertrauen gewinnen. Dieses ist bestenfalls ein Minimaler Prozentsatz des Anlagevermögens um doppelte Interessengleichheit herzustellen.
Dieser Trend, weg von Provisionen, hin zum Honorar oder Serviceentgelt wird deutschlandweit erkennbar und trennt die Spreu vom Weizen.
Auf dieses Kriterium zu achten, stellt einen der wichtigsten Tipps für Privatanleger da.
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