Umsatzsteuer-Informationen zur Einführung der E-Rechnung ab 01.01.2025
29.10.2024
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Essen - Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat weitere Informationen zur Einführung der E-Rechnung ab dem 01.01.2025 veröffentlicht. "Der Hintergrund dafür ist, dass eine E-Rechnung eine elektronische Rechnung ist, die in einem vorgegebenen strukturierten Daten-Format im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931 erstellt, übermittelt und empfangen wird. Damit wird zugleich eine automatisierte Weiterverarbeitung gewährleistet", erläutert Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert.
Ab dem 01.01.2025 wird die Entgegennahme von E-Rechnungen für im Inland steuerbare Umsätze zur Pflicht, wenn es sich bei den Beteiligten um inländische Unternehmen handelt (sogenannte B2B-Umsätze im Inland).
Das Bayerische Landesamt für Steuern informiert unter anderem über folgende Punkte:
- Allgemeine Erläuterungen zur E-Rechnung (unter anderem Darstellung der Unterschiede zur Papierrechnung oder sonstige digitale Formate wie zum Beispiel PDF-Dateien),
- anerkannte E-Rechnungs-Formate,
- stufenweise Einführung der E-Rechnung,
- wesentliche Neuerungen für Unternehmen,
- Voraussetzungen für den Empfang einer E-Rechnung,
- Aufbewahrung von E-Rechnungen.
Hinweis:
Zur Informationsseite des BayLfSt gelangen Sie hier:
https://www.lfst.bayern.de/steuerinfos/weitere-themen/e-rechnung
Quelle: BayLfSt online, Meldung v. 8.9.2024 (il)
Fundstelle(n): NWB KAAAJ-72879
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
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