Erweiterung der Bestimmungen im Geldwäschegesetz
20.11.2024 / ID: 421096
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Essen - Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich auf den Weg gebracht. Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist darauf hin, dass das Kernanliegen des Verordnungsentwurfs darin besteht, die Regelungen des § 16a Geldwäschegesetz (GwG) zum Barzahlungsverbot beim Erwerb von Immobilien in den Meldetatbeständen der GwG-MeldV-Immobilien abzubilden.Hierfür sollen zwei neue Meldetatbestände geschaffen werden, die folgende Sachverhaltskonstellationen erfassen:
- Die Nichterbringung des Nachweises, dass beim Erwerb einer Immobilie die Gegenleistung ohne Barmittel erbracht wird (§ 6 Abs. 4 GwGMeldV-Immobilien-Entwurf),
- der Abschluss einer Vereinbarung, wonach die Gegenleistung später als ein Jahr nach Stellung des Antrags auf Eintragung des Erwerbers als Eigentümer beim Grundbuchamt zu erbringen ist (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 GwGMeldV-Immobilien-Entwurf).
"Damit soll eine Umgehung der oben genannten Nachweispflichten verhindert werden", erklärt Steuerberater Roland Franz und fährt fort: "Darüber hinaus sollen die Ergebnisse der Evaluierung der Meldetatbestände der GwGMeldV-Immobilien aufgegriffen und künftig Meldungen ausgeschlossen werden, die im Hinblick auf die Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht werthaltig sind".
Wortlaut der Verordnungsentwurfs:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/20_Legislaturperiode/GwGMeldV-Immobilien/1-Verordnungsentwurf.pdf?__blob=publicationFile &v=2
Quelle: bundesfinanzministerium.de
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
Firmenkontakt:
Roland Franz & Partner, Steuerberater
Moltkeplatz 1
45138 Essen
Deutschland
0201-81095-0
http://www.franz-partner.de
Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
28.06.2026 | Ralf Overbeck Consulting
Der wahre Konflikt ist nicht Alt gegen Jung, sondern schlechte Führung!
Der wahre Konflikt ist nicht Alt gegen Jung, sondern schlechte Führung!
26.06.2026 | KSR Rechtsanwaltskanzlei
Cleantech Infrastruktur GmbH erneut zur Zahlung an einen Anleger verurteilt
Cleantech Infrastruktur GmbH erneut zur Zahlung an einen Anleger verurteilt
26.06.2026 | E. Dold & Söhne GmbH & Co. KG
Innovatives Funk-Sicherheitssystem RE 6900
Innovatives Funk-Sicherheitssystem RE 6900
26.06.2026 | GOLDINVEST Consulting GmbH
Meilenstein für Gold Hunter Resources: Startschuss für Bohrprogramm auf Great Northern gefallen!
Meilenstein für Gold Hunter Resources: Startschuss für Bohrprogramm auf Great Northern gefallen!
26.06.2026 | JS Research GmbH
Vizsla Silver sichert sich staatlich gestützte Kreditlinie für weitere Panuco-Entwicklung
Vizsla Silver sichert sich staatlich gestützte Kreditlinie für weitere Panuco-Entwicklung

