Informationen zur E-Rechnungspflicht
18.12.2024 / ID: 422398
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Essen - Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist auf die bevorstehende E-Rechnungspflicht für Unternehmer hin und darauf, dass ab dem 01.01.2025 in Deutschland eine generelle Pflicht zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen, sogenannten E-Rechnungen, für Leistungen zwischen inländischen Unternehmen, auch B2B-Umsätze genannt, gilt.Für Leistungen an den Endverbraucher besteht nach wie vor keine Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung.
Übergangsregelung:
"Im Rahmen der Übergangsregelung können Unternehmen in den Jahren 2025 und 2026 Rechnungen weiterhin in Papierform oder mit Zustimmung des Leistungsempfängers beispielsweise als PDF-Dokument per E-Mail versenden. Ab 2027 gilt diese Möglichkeit nur noch für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von unter 800.000 Euro. Damit wird den Unternehmen mehr Zeit eingeräumt, ihre Systeme und Prozesse auf die E-Rechnung umzustellen", präzisiert Steuerberater Roland Franz den Vorgang.
Ausnahmen:
Neben der Übergangsfrist gibt es auch langfristige Ausnahmen, allerdings nur für bestimmte Rechnungsarten. So können Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise und voraussichtlich auch Rechnungen von Kleinunternehmern (nach § 19 Umsatzsteuergesetz) von der E-Rechnungspflicht ausgenommen werden. Diese Regelungen sollen vor allem kleinere Unternehmen als Rechnungsaussteller entlasten, die weiterhin die Wahl haben, wie sie ihre Rechnungen ausstellen.
Keine Übergangsfristen:
Für den Empfang einer E-Rechnung gibt es keine Übergangsfristen. Ab dem 01.01.2025 muss der Rechnungsempfänger im Geschäftsverkehr sicherstellen, dass er E-Rechnungen empfangen kann, wenn der Rechnungssteller diese Art der Rechnung übermittelt.
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern v. 01.11.2024 (il)
Fundstelle(n): NWB, FAAAJ-78244
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
Firmenkontakt:
Roland Franz & Partner, Steuerberater
Moltkeplatz 1
45138 Essen
Deutschland
0201-81095-0
http://www.franz-partner.de
Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
24.02.2026 | JS Research GmbH
Neue Technologien brauchen Rohstoffe wie Kupfer sowie Batterierohstoffe
Neue Technologien brauchen Rohstoffe wie Kupfer sowie Batterierohstoffe
24.02.2026 | EREBOS GmbH
EREBOS GmbH Berlin -Interimsmanagement für die Immobilienwirtschaft-
EREBOS GmbH Berlin -Interimsmanagement für die Immobilienwirtschaft-
24.02.2026 | dynarep
dynarep ist erster Ansprechpartner
dynarep ist erster Ansprechpartner
24.02.2026 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Investitionsfinanzierung 2026: Wachstum sichern trotz wirtschaftlicher Unsicherheiten
Investitionsfinanzierung 2026: Wachstum sichern trotz wirtschaftlicher Unsicherheiten
24.02.2026 | Worldline
Euroshop 2026: Worldline präsentiert mit "One Commerce" die nächste Generation des Omnichannel im Einzelhandel
Euroshop 2026: Worldline präsentiert mit "One Commerce" die nächste Generation des Omnichannel im Einzelhandel

