E-Rechnungen Besonderheiten für Kleinunternehmen
14.03.2025 / ID: 425673
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Ausnahmen für Kleinunternehmen:
Ab dem 1. Januar 2025 tritt die E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze in Kraft. Das bedeutet, dass man als Kleinunternehmer in der Lage sein muss, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu versenden. Diese Umstellung wurde vom Gesetzgeber als notwendig erachtet, um die Effizienz und Transparenz im Rechnungswesen zu erhöhen.
"Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen noch Papierrechnungen versendet werden. Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im B2B-Bereich die E-Rechnung nutzen. Für Kleinunternehmen, die unter dieser Umsatzgrenze liegen, gibt es eine Übergangsfrist bis Ende 2027", erläutert Steuerberater Roland Franz die Übergangsregelung.
Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht - Kleinbetragsrechnungen:
Die Pflicht zur E-Rechnung gilt nicht für Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro sowie für Fahrausweise. Diese Ausnahmen erleichtern den Übergang und reduzieren den administrativen Aufwand.
Warum ist ein PDF keine E-Rechnung?
Der Inhalt eines PDF ist im Gegensatz zur E-Rechnung nicht maschinenlesbar. Bei der E-Rechnung wird gemäß EU-Norm ein maschinenlesbarer XML-Datensatz erstellt, der in den Formaten XRechnung (reiner Datensatz) oder ZUGFeRD (zusätzliches Ansichts-PDF) übermittelt, weiterverarbeitet und archiviert werden kann. Dies alles ist mit der DATEV E-Rechnungsplattform möglich.
Fazit:
"Spätestens ab 2028 müssen auch Kleinunternehmen im B2B-Bereich, also bei Umsätzen mit anderen im Inland ansässigen Unternehmen, E-Rechnungen ausstellen", fasst Steuerberater Roland Franz zusammen.
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
Firmenkontakt:
Roland Franz & Partner, Steuerberater
Moltkeplatz 1
45138 Essen
Deutschland
0201-81095-0
http://www.franz-partner.de
Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
15.08.2025 | Eckpunkte Kommunikation GmbH / Management Publishing
Unternehmensnachfolge im Mittelstand - Was wirklich zählt
Unternehmensnachfolge im Mittelstand - Was wirklich zählt
15.08.2025 | Minol-ZENNER-Gruppe
Adriana Lehr verstärkt Geschäftsführung von Minol
Adriana Lehr verstärkt Geschäftsführung von Minol
15.08.2025 | DAS MANDAT c/o Steinbeis Augsburg Business School
DAS MANDAT - DIE KONFERENZ: Performance & Compliance am 09. Oktober in Hamburg
DAS MANDAT - DIE KONFERENZ: Performance & Compliance am 09. Oktober in Hamburg
15.08.2025 | Antonio Silva
Warum verschmelzen Physiotherapie und Fitness?
Warum verschmelzen Physiotherapie und Fitness?
14.08.2025 | Be Yourself Academy GmbH
Studie: Unternehmen scheitern an Führung, nicht an KI
Studie: Unternehmen scheitern an Führung, nicht an KI
