Steuerliche Entlastungen und Neuerungen für Bürgerinnen und Bürger ab 2025
08.04.2025 / ID: 426747
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

1. Erhöhung des Grundfreibetrags und Anpassung des Einkommensteuertarifs
Der Grundfreibetrag, bis zu dessen Höhe keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, steigt um 312 Euro auf 12.096 Euro jährlich. Diese Maßnahme dient der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums und dem Ausgleich der sogenannten "kalten Progression". Zudem werden die Tarifeckwerte der Einkommensteuer, mit Ausnahme des Spitzensteuersatzes, um 2,6 Prozent nach rechts verschoben, wodurch höhere Steuersätze erst bei höheren Einkommen greifen.
2. Anpassungen beim Solidaritätszuschlag
Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird angehoben, sodass zusammen veranlagte Ehegatten oder Lebenspartner ab 2025 erst ab einer Einkommensteuer von 39.900 Euro (bisher 36.260 Euro) den Solidaritätszuschlag zahlen müssen. Für Einzelveranlagte gilt eine Grenze von 19.450 Euro (bisher 18.130 Euro).
3. Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag
Familien profitieren von einer Erhöhung des Kindergeldes um fünf Euro auf 255 Euro monatlich pro Kind. Parallel dazu steigt der steuerliche Kinderfreibetrag um 60 Euro auf insgesamt 6.672 Euro. Diese Anpassungen sollen Familien finanziell entlasten und die Unterstützung für Kinder verbessern.
4. Einführung der E-Rechnungspflicht
Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnungsstellung für inländische unternehmerische Rechnungsempfänger verpflichtend. Unternehmen müssen daher in der Lage sein, elektronische Rechnungen im strukturierten Format zu empfangen und zu verarbeiten. Diese Maßnahme fördert die Digitalisierung im Rechnungswesen und trägt zur Prozessoptimierung bei.
5. Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft profitieren von erhöhten Entlastungssätzen im Stromsteuergesetz. Der Entlastungssatz steigt von 5,13 Euro/MWh auf 20,00 Euro/MWh und wird unbefristet verlängert. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen zu stärken.
Diese steuerlichen Neuerungen spiegeln das Bestreben wider, die finanzielle Situation der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, Familien gezielt zu unterstützen und die Digitalisierung sowie Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft voranzutreiben.
(Bildquelle: iStock-545451764)
Firmenkontakt:
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Alfredstr. 157
45131 Essen
Deutschland
0201/822896-10
http://www.frtg-essen.de
Pressekontakt:
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Alfredstr. 157
45131 Essen
0201/822896-22
http://www.frtg-essen.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von FRTG Steuerberatungsgesellschaft
03.06.2025 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Nachfolgeregelung im Mittelstand - Herausforderung und Chance für Unternehmen in Produktion, Handel und Dienstleistung
Nachfolgeregelung im Mittelstand - Herausforderung und Chance für Unternehmen in Produktion, Handel und Dienstleistung
27.05.2025 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Kurswechsel in der Steuerpolitik - Das plant die neue Bundesregierung
Kurswechsel in der Steuerpolitik - Das plant die neue Bundesregierung
20.05.2025 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Anzeigepflicht nach § 153 Abs. 4 AO: Steuerliches Risiko erkennen und rechtssicher handeln
Anzeigepflicht nach § 153 Abs. 4 AO: Steuerliches Risiko erkennen und rechtssicher handeln
13.05.2025 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Grunderwerbsteuer bei Erwerb von Gesellschaftsanteilen - Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung
Grunderwerbsteuer bei Erwerb von Gesellschaftsanteilen - Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung
06.05.2025 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Bußgeld bei Bargeldzahlung: Verbrauchern drohen ab 2027 hohe Strafen
Bußgeld bei Bargeldzahlung: Verbrauchern drohen ab 2027 hohe Strafen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
24.06.2025 | aktiencheck.de AG
Neues Allzeithoch - Klares Kaufsignal. 155% in 3 Monaten - Barranco Gold-Aktie hebt ab
Neues Allzeithoch - Klares Kaufsignal. 155% in 3 Monaten - Barranco Gold-Aktie hebt ab
24.06.2025 | TONNIKUM®
Entdecken Sie Ihr Gründungspotenzial - Kostenloser Selbsttest zur Unternehmerpersönlichkeit von TONNIKUM®
Entdecken Sie Ihr Gründungspotenzial - Kostenloser Selbsttest zur Unternehmerpersönlichkeit von TONNIKUM®
23.06.2025 | ÖKOWORLD AG
ÖKOWORLD AG beschließt Aktienrückkaufprogramm
ÖKOWORLD AG beschließt Aktienrückkaufprogramm
23.06.2025 | Alvarez & Marsal
Alvarez & Marsal ernennt Christian Ramme zum Managing Director und baut den Bereich Corporate Finance in Deutschland weiter aus
Alvarez & Marsal ernennt Christian Ramme zum Managing Director und baut den Bereich Corporate Finance in Deutschland weiter aus
23.06.2025 | VDH GmbH Verbund Deutscher Honorarberater
Berater: Unzulässige Kooperationen mit Maklerpools
Berater: Unzulässige Kooperationen mit Maklerpools
