Erneute Warnung vor Fake-Rechnungen
28.04.2025
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Die gefälschten Rechnungen gehen den Empfängern oft noch vor der echten Rechnung des Amtsgerichts zu und enthalten eine sehr kurze Zahlungsfrist, um Druck auszuüben.
Auf die folgenden Warnzeichen sollte geachtet werden:
- Kein offizieller Briefkopf:
Echte Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen vom Amtsgericht enthalten immer einen offiziellen Briefkopf mit einem Ansprechpartner und Kontaktdaten. Fehlt dies, ist Vorsicht geboten.
- Sehr kurze Zahlungsfrist:
Betrüger setzen oft unrealistisch kurze Fristen, um die Zahlung schnell zu erzwingen. "Amtsgerichtliche Rechnungen haben hingegen in der Regel eine angemessene Frist, wie zum Beispiel eine Frist von 14 Tagen", erklärt Steuerberater Roland Franz.
- Ausländische Bankverbindung:
Offizielle Behörden in Deutschland nutzen inländische Bankverbindungen. Eine ausländische Kontonummer ist ein klares Warnsignal.
- Ungewöhnliche E-Mail-Absender:
Bei digitalen Rechnungen ist es wichtig, die Absender-Adresse genau zu prüfen. "Amtsgerichte kommunizieren ausschließlich über offizielle und verifizierte Adressen", betont Steuerberater Roland Franz.
Falls eine verdächtige Rechnung eingeht, sollten Betroffene keinesfalls zahlen, sondern stattdessen folgende Schritte einleiten:
- Die Polizei informieren:
Verdächtige Rechnungen und Betrugsversuche sollten umgehend bei der Polizei gemeldet werden.
- Das Amtsgericht kontaktieren:
Das betreffende Amtsgericht sollte ebenfalls über den Betrugsversuch informiert werden, um weitere Warnungen aussprechen zu können.
Weitere Informationen und Tipps der Polizeibehörde zum Thema finden sich unter anderem unter der E-Mail-Adresse:
https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/52-offertenschwindel-betrug-mit-adressbucheintraegen/
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
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