Reisekostenbetrug mit KI - Eine neue Herausforderung
19.05.2025 / ID: 428277
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Die meisten Unternehmen verlassen sich bei der Abrechnung von Reisekosten und Spesen noch immer auf manuelle Checks oder im besten Fall rudimentäre OCR-Tools. Damit sind sie schon jetzt anfällig dafür, von Fälschungen getäuscht zu werden. Kommt nun KI ins Spiel, ist es für Betrüger einfach, mit dem richtigen Prompt beispielsweise Gastronomie- oder Tankbelege zu generieren, die für das bloße Auge wie ein Original wirken.
Verschiedene Formen von Spesenbetrug kostet die Wirtschaft Jahr für Jahr Millionen. Die häufigsten Varianten sind erfundene, veränderte, doppelt eingereichte oder auch unzulässige Belege - die meisten davon bieten Möglichkeiten für den Einsatz von KI. Das Problem: Dieser Bereich wird schnell und häufig übersehen. Wenn Unternehmen über Cybersecurity nachdenken, ist also auch dies ein Faktor, warum sie KI-Betrug in all seinen Facetten miteinbeziehen müssen. Doch was können sie tun?
Spesenbetrug wird zu einer Frage der Cybersecurity
Im Bereich Reisekosten ist es vor allem wichtig, das Überprüfen und Genehmigen auf einen proaktiven Ansatz umzustellen. Wenn potenzielle Betrüger mit KI arbeiten können, müssen es auch die Finanzteams, um weiterhin Original von Fälschung unterscheiden und ihre Ausgaben-Policy durchsetzen zu können.
Glücklicherweise gibt es auch im Bereich der Verteidigungsstrategien Fortentwicklung. So hat nun Rydoo als eines der ersten Software-Unternehmen in kürzester Zeit ein Feature entwickelt, das bei eingereichten Abrechnungen KI-Fakes erkennen kann. Die Funktion zeigt in der Praxis schon jetzt Erfolge und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Sie ist Teil von "Rydoo Smart Audit". Diese KI-gestützten Lösung, die Rechnungen und Ausgaben von Mitarbeitern analysiert und dabei Compliance-Verstöße oder Verdachtsfälle in Echtzeit automatisch erkennt. Das Modul unterstützt dabei mehr als 100 Sprachen sowie spezifische Eigenheiten und Regulierungen diverser Länder. Im Kampf gegen Reisekostenbetrug gilt es, Technologie mit Technologie zu kontern.
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
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