Ab 2026 Pflicht: Digitale Zeiterfassung wird für viele Unternehmen zur gesetzlichen Vorgabe
03.06.2025 / ID: 428940
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Herford, 03.06.2025 - Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitenden stehen vor einer wichtigen Umstellung: Ab dem Jahr 2026 tritt eine gesetzliche Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung in Kraft. Der aktuelle Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht vor, dass Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit künftig digital, tagesaktuell und manipulationssicher dokumentiert werden müssen. Ziel ist es, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes besser kontrollierbar zu machen und gleichzeitig faire und transparente Arbeitsbedingungen zu fördern.Gestaffelte Übergangsfristen - betroffen sind auch kleinere Unternehmen
Laut dem Entwurf gelten für die Einführung der digitalen Zeiterfassungspflicht gestaffelte Übergangsfristen:
-Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden: 1 Jahr
-50 bis 249 Mitarbeitende: 2 Jahre
-11 bis 49 Mitarbeitende: 5 Jahre
-Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitenden sind von der digitalen Pflicht derzeit ausgenommen
Jetzt handeln, bevor es eng wird
"Viele Unternehmen unterschätzen den Handlungsbedarf", warnt Stefanie Jany, Projektverantwortliche bei zeiterfassung.de powered by FlexStaff . "Gerade kleine und mittlere Betriebe, die bislang noch analog oder gar nicht systematisch erfassen, sollten sich frühzeitig mit digitalen Lösungen beschäftigen. Die Einführung eines rechtskonformen Systems benötigt Zeit - und sollte nicht erst unter Druck erfolgen."
Neben der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben bringt die Umstellung auch klare betriebliche Vorteile mit sich: effizientere HR-Prozesse, transparente Arbeitszeiten, automatisierte Auswertungen sowie die Anbindung an Lohnabrechnung und Projektzeiterfassung.
FlexStaff wurde speziell für die Bedürfnisse von kleinen und mittelständischen Unternehmen entwickelt und bietet:
-Elektronische Erfassung von Arbeitsbeginn, -ende und -dauer
-Flexible Nutzung am PC oder mobil
-Echtzeit-Auswertungen und gesetzeskonforme Dokumentation
-Anbindung an gängige Abrechnungs- und ERP-Systeme
-Individuelle Beratung & technischer Support
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