IfKom begrüßt Breitbandausbau im "überragenden öffentlichen Interesse"
30.06.2025 / ID: 429985
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Das Telekommunikationsgesetz hat eine zusätzliche Bestimmung erhalten, die bis zum Jahr 2030 den Ausbau von Telekommunikationsnetzen als "im überragenden öffentlichen Interesse" definiert. Wesentlicher Zweck ist die Beschleunigung von Verfahrensprozessen und Genehmigungsverfahren. Denn durch diese Gesetzesänderung soll dem Ausbau von TK-Linien bei der Abwägung der unterschiedlichen Belange Vorrang eingeräumt werden.
Der Berufsverband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) begrüßt die von der Regierungskoalition eingebrachte Gesetzesänderung. IfKom-Bundesvorsitzender Heinz Leymann betont: "Wir erwarten eine deutliche Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Ob eine Mobilfunk-Station angebunden werden soll oder das Breitbandnetz in die Fläche kommt, Verfahrensdauern von bis zu 18 Monaten sollten der Vergangenheit angehören."
In welchem Umfang diese Ergänzung im TKG tatsächlich zu einer Beschleunigung des Ausbaus mit dem Ziel einer flächendeckenden Versorgung führt, hängt auch von den Möglichkeiten der Genehmigungsbehörden ab, beispielsweise vom Grad der Digitalisierung. Zudem können im Einzelfall Denkmal- und Naturschutzinteressen überwiegen. Aus Sicht der IfKom ist diese TKG-Änderung dennoch ein wichtiger Schritt, weitere müssen folgen.
IfKom-Bundesvorsitzender Heinz Leymann unterstreicht: "Deutschland hat sich im europäischen Kontext für den Wettbewerb im Ausbau und Betrieb von Telekommunikations-Infrastruktur entschieden. Auch unter diesen Rahmenbedingungen darf das Ziel der flächendeckenden Breitbandversorgung nicht aus den Augen verloren werden. Zudem nimmt die Bedeutung der TK-Infrastruktur angesichts von Wetterereignissen, Krisen und Kriegsgeschehen zu. Neben den privaten Haushalten ist die Wirtschaft auf eine leistungsfähige und sichere Infrastruktur angewiesen. Resilienz und Nachhaltigkeit, aber auch Innovationen wie KI, die immer leistungsfähigere Rechenzentren erfordern, kennzeichnen die derzeitige Entwicklung. Vor diesem Hintergrund erwarten wir eine schnelle Umsetzung dieser TKG-Änderung."
Die IfKom setzen sich für eine flächendeckende Breitbandversorgung ein und haben zu mehreren Gesetzes- und Verordnungsvorhaben Stellungnahmen abgegeben, u. a. zur Mindestbandbreite von Internetanschlüssen. Auch wenn die Werte Ende 2024 von 10 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) im Download auf 15 Mbit/s und im Upload von 1,7 Mbit/s auf 5 Mbit/s erhöht wurden, sind diese aus der Sicht der IfKom noch zu niedrig angesetzt. In diesem Zusammenhang begrüßen die IfKom grundsätzlich die Auflagen zur Versorgung mit mindestens 50 Mbit/s bis zum Jahr 2030. Dazu bedarf es jedoch weiterer Maßnahmen wie beispielsweise Digitalisierung, Bürokratieabbau sowie Priorisierung der Stromversorgung für Mobilfunkmasten.
IfKom - Ingenieure für Kommunikation e.V.
Herr Heinz Leymann
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