E-Rechnung bei Wohnungseigentümergemeinschaften und ihren Verwaltern
28.08.2025 / ID: 432335
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Essen - Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, betonte, dass Unternehmen seit dem 01.01.2025 zum Empfang von E-Rechnungen bereit sein müssen, die Ausstellungspflicht für Rechnungen an andere Unternehmer aber erst 2027 oder 2028 wirksam wird. Wohnungseigentümergemeinschaften
Wohnungseigentümergemeinschaften sind grundsätzlich als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes anzusehen, deren Leistungen an die Eigentümer aber nach § 4 Nr. 13 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind.
"Damit sind Wohnungseigentümergemeinschaften von der E-Rechnungspflicht nur betroffen, wenn sie steuerpflichtige Leistungen erbringen oder auf die Anwendung der Steuerfreiheit beziehungsweise die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten", erklärt Steuerberater Roland Franz und fährt fort: "Davon zu unterscheiden sind wiederum die umsatzsteuerpflichtigen Leistungen der Verwalter an die Wohnungseigentümergemeinschaften."
Die elektronische Rechnungsstellung, kurz E-Rechnung, ist ab dem 1.1.2025 im sogenannten B2B-Bereich (Business-to-Business) verpflichtend. Außerdem müssen leistende Unternehmer sowie Leistungsempfänger im Inland ansässig sein.
Im Business-to-Business-Bereich erbringt ein Unternehmen gegenüber einem anderen Leistungen. Unternehmen, die sich hingegen mit ihrem Angebot an private Endverbraucher richten, agieren dagegen im sogenannten B2C-Bereich (Business-to-Consumer).
Wohnungseigentumsverwalter sind sowohl im B2B- als auch B2C-Bereich tätig.
"Eine Tätigkeit im Business-to-Consumer-Bereich liegt bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft nur vor, wenn dieser wenigstens ein Verbraucher angehört und sie ein Rechtsgeschäft weder zu einem gewerblichen noch selbständig beruflichen Zweck schließt. In diesem Fall handelt sie als Verbraucherin im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs § 13 BGB", erläutert Steuerberater Roland Franz.
Wegen der unterschiedlichen Verpflichtungen, die mit dieser Einordnung verbunden sind, sollten sich Verwalter stets darüber im Klaren sein, wem gegenüber sie ihre Rechnungen stellen.
Diese Verpflichtung ist Teil des Wachstumschancengesetzes (BGBl. 2024 I Nr. 108) und hat zum Ziel, die Digitalisierung voranzutreiben sowie den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen.
Nun könnte man meinen, mit der elektronischen Versendung einer PDF-Rechnung dieser Verpflichtung bereits umfangreich nachgekommen zu sein, so dass kein Handlungsbedarf mehr besteht. Das ist nicht das Fall, denn eine PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung!
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
Firmenkontakt:
Roland Franz & Partner, Steuerberater
Moltkeplatz 1
45138 Essen
Deutschland
0201-81095-0
http://www.franz-partner.de
Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Essen
Am Ruhrstein 37c
0201-8419594
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
31.10.2025 | Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V.
Unternehmertreffen Pfalz in Speyer: Mittelstand fordert verlässliche Rahmenbedingungen
Unternehmertreffen Pfalz in Speyer: Mittelstand fordert verlässliche Rahmenbedingungen
31.10.2025 | Carlson Investments SE
Von Warschau bis ins Silicon Valley
Von Warschau bis ins Silicon Valley
31.10.2025 | JS Research
Mächtiger Meilenstein: Gold bei fast 30 Billionen US-Dollar Marktkapitalisierung!
Mächtiger Meilenstein: Gold bei fast 30 Billionen US-Dollar Marktkapitalisierung!
31.10.2025 | Holger Hagenlocher - Berater, Coach und Dozent
Drei Experten, ein Ziel: Effektive Zukunftsbegleitung
Drei Experten, ein Ziel: Effektive Zukunftsbegleitung
31.10.2025 | FORUM MEDIA GROUP GMBH
Zukauf zweier Marken in Nordamerika
Zukauf zweier Marken in Nordamerika

