Aktivrente: Selbständige dürfen nicht ausgeschlossen werden - BDS fordert sofortige Korrektur
19.11.2025 / ID: 435645
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Der Bund der Selbständigen - Deutschland (BDS D) kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Aktivrente scharf. Die geplante steuerliche Entlastung soll ausschließlich für Einkommen aus abhängiger Beschäftigung gelten. Selbständige, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmer bleiben ausgeschlossen.BDS Deutschland fordert eine sofortige Gleichbehandlung aller aktiven Erwerbstätigen im Rentenalter.
"Eine Zweiklassengesellschaft im Alter darf es nicht geben"
BDS-Präsidentin Liliana Gatterer erklärt:
"Die Aktivrente ist ein guter Ansatz, aber schlecht umgesetzt. Es ist schlicht ungerecht, dass ältere Angestellte einen Steuerbonus erhalten, während Selbständige leer ausgehen. Wer im Alter arbeitet, leistet einen Beitrag - unabhängig davon, ob er angestellt oder selbständig tätig ist. Eine Zweiklassengesellschaft im Alter darf es nicht geben."
Gatterer verweist darauf, dass Selbständige besonders häufig über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten - und dabei einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilität und Fachkräftesicherung leisten.
"Wer Verantwortung trägt, darf politisch nicht benachteiligt werden"
Generalsekretär Andreas Keck betont:
"Selbständige tragen Verantwortung für Betriebe, Mitarbeitende und das eigene wirtschaftliche Risiko. Sie arbeiten oft länger - nicht, weil es bequem ist, sondern weil sie gebraucht werden. Dass ausgerechnet diese Gruppe keinen Steuerbonus erhalten soll, widerspricht jeder Logik und jedem Gerechtigkeitsgefühl."
Keck erläutert weiter:
"Die Lösung ist einfach: Der Steuerfreibetrag muss für alle aktiven Erwerbseinkünfte gelten - egal, ob Lohn oder Honorar. Das ist fair, praxistauglich und volkswirtschaftlich sinnvoll."
BDS fordert gesetzliche Korrektur noch vor Abschluss der Beratungen
Der BDS Deutschland fordert daher ausdrücklich eine kurzfristige Änderung des Gesetzesentwurfs. Die Weiterarbeit im Alter werde nur dann gerecht und wirksam gefördert, wenn auch selbständige Erwerbstätigkeit berücksichtigt werde.
(Bildquelle: © Pixabay)
Firmenkontakt:
Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V.
Exterstraße 3
67433 Neustadt an der Weinstraße
Deutschland
06321/9375141
http://www.bds-rlp.de
Pressekontakt:
Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V.
Neustadt an der Weinstraße
Exterstraße 3
06321/9375141
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
22.05.2026 | Seltene Erden Select AG
Selbsthilfe oder Abhängigkeit - warum Europas Zukunft an seinen eigenen Entscheidungen scheitern könnte
Selbsthilfe oder Abhängigkeit - warum Europas Zukunft an seinen eigenen Entscheidungen scheitern könnte
22.05.2026 | Amica International GmbH
Plus X Award für Amica Ausgezeichnete Markenqualität 2026
Plus X Award für Amica Ausgezeichnete Markenqualität 2026
22.05.2026 | JS Research GmbH
Der weitere mögliche Verlauf des Goldpreises
Der weitere mögliche Verlauf des Goldpreises
22.05.2026 | JS Research GmbH
Gold und Silber geben Sicherheit
Gold und Silber geben Sicherheit
22.05.2026 | Vollack GmbH & Co. KG
Vollack Padel&Help geht in die nächste Runde
Vollack Padel&Help geht in die nächste Runde

