Pressemitteilung von Roland Franz & Partner, Steuerberater

Warnung vor Falschmeldung


28.11.2025 / ID: 436124
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Warnung vor FalschmeldungEssen - Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist auf eine Falschmeldung hin. Demnach soll das Finanzamt automatisch über Bargeldabhebungen von mehr als 2.000 Euro informiert werden. In Umlauf befindliche Tiktok-Videos behaupten, dass Bargeldabhebungen über 2.000 Euro automatisch dem Finanzamt gemeldet würden. Teilweise steht dabei, dass dies ab sofort gelte. Bundeskanzler Friedrich Merz habe die Maßnahme angeblich als Meilenstein im Kampf gegen Steuerhinterziehung angepriesen. Steuerberater Roland Franz stellt klar: Laut Bundesfinanzministerium gibt es keine solche Neuregelung beim Bargeld.

Bei einigen Banken gibt es ein tägliches oder wöchentliches Limit für die Abhebung von Bargeld. Bei den Sparkassen sind beispielsweise je nach Region maximal 500 oder 2.000 Euro täglich möglich. Bei der Commerzbank (https://www.commerzbank.de/service/welche-limite-haben-die-karten-der-commerzbank/) liegt das Limit bei maximal 2.000 Euro pro Tag bzw. Woche. Der jeweilige Betrag lässt sich bei der entsprechenden Sparkasse oder Bank aber individuell erhöhen. "Mit angeblichen Meldungen an das Finanzamt haben die Limits der Banken oder Kartenanbieter nichts zu tun - sie dienen laut der Sparkasse dem Schutz der Konten vor Missbrauch, etwa bei Verlust der Karte", erklärt Steuerberater Roland Franz.

Die Rechtslage in Deutschland:

Einzahlen
In Deutschland gibt es aktuell auch keine Obergrenze beim Einzahlen von Bargeld, wie etwa die Sparkasse auf ihrer Webseite ausführt (https://www.sparkasse.de/pk/ratgeber/finanzplanung/finanzen-und-haushalt/bargeld/bargeldobergrenze.html).
Laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) müssen Banken jedoch bei Beträgen über 10.000 Euro einen Herkunftsnachweis verlangen (https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Auslegungsentscheidung/dl_ae_aua_bt_ki_gw.html;jsessionid=135753CD0E8CBC063FFF397E4B149707.internet992?nn=19659504).
Als Nachweis können ein aktueller Kontoauszug einer anderen Bank, ein Verkaufsbeleg oder ein Schenkungsvertrag dienen.

"Hintergrund ist das Geldwäschegesetz, das bestimmte Personenkreise wie z.B. Finanzdienstleister zu besonderer Sorgfalt und Aufsicht verpflichtet", so Steuerberater Roland Franz.

Bezahlen
Beim Bezahlen mit Bargeld gibt es in Deutschland bislang ebenfalls keine Obergrenze, wie etwa das Europäische Verbraucherzentrum schreibt (https://www.evz.de/finanzen-versicherungen/bargeld-obergrenze-in-der-eu.html). In Deutschland müssen sich Käuferinnen und Käufer bei einer Barzahlung von mehr als 10.000 Euro lediglich ausweisen.

(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

Firmenkontakt:

Roland Franz & Partner, Steuerberater
Moltkeplatz 1
45138 Essen
Deutschland
0201-81095-0

http://www.franz-partner.de

Pressekontakt:

GBS-Die PublicityExperten
Essen
Am Ruhrstein 37c
0201-8419594

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