Pressemitteilung von imc Unternehmensberatung

Neu ! KfW-Gründerkredit Startgeld deutlich verbessert


29.11.2025 / ID: 436141
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Neu ! KfW-Gründerkredit Startgeld deutlich verbessertDer KfW-Gründerkredit gilt als das Flaggschiff der öffentlichen Förderung - und ist für viele Gründer der entscheidende Schritt in die Selbstständigkeit. Jetzt gibt es eine deutliche Verbesserung:

Die KfW verbessert ab 01.12.2025 die Konditionen des KfW-Gründerkredits - StartGeld (067).

- Erhöhung des Förderhöchstbetrags: von bisher 125.000 EUR auf 200.000 EUR
- Mehr Betriebsmittel möglich: Anhebung von 50.000 EUR auf 80.000 EUR
- Längere Abruffrist: künftig 12 statt 9 Monate

Damit gewinnen Gründerinnen und Gründer in der Startphase deutlich mehr Flexibilität und finanziellen Handlungsspielraum für Investitionen und Betriebsmittel.

Warum das wichtig ist Mehr Kapital = mehr Wachstumsmöglichkeiten

1) Größere Freiheit bei der Liquiditätssicherung

2) Längere Abruffrist = besser planbare Finanzierungsstrategien

Das Kfw-Gründerkredit - StartGeld richtet sich an Gründer, Freiberufler und kleine Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt aktiv sind. Damit wird es noch attraktiver, die ersten Schritte auf dem Weg in die Selbstständigkeit solide abzusichern.
Konkrete Beispiele

Angenommen: Zwei Partner - A und B - möchten gemeinsam ein bestehendes mittelständisches Unternehmen übernehmen mit einem Kaufpreis inkl. Investitionen von 350.000 EUR.

Dank Erhöhung: Jeder Partner kann über das StartGeld-Programm bis ca. 200.000 EUR beantragen; gesamthaft also bis 400.000 EUR.

Das bedeutet: Der Kauf- und Investitionsbedarf von 350.000 EUR ist förderfähig.

Betriebsmittel-Anteil kann ebenfalls höher sein (bis 80.000 EUR laut Neuerung) - etwa für Personalaufbau, Marketinganlaufphase oder Materiallager.

Oder: Einzelgründer/in plant eine Tech-Dienstleistungsfirma mit Erstinvestitionen (geräumige Offices, hochwertige Ausstattung, Software, Marketing) von 180.000 EUR.

Diese passt nun in den neuen Rahmen von bis zu 200.000 EUR.

(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

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