Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung
09.12.2025 / ID: 436586
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Essen - Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Grundsätze für die steuerliche Behandlung der Vermietung von Ferienwohnungen konkretisiert. Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, erklärt, dass es in dem Streit um die Überschusserzielungsabsicht bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten Ferienwohnung ging. Zur Ermittlung der durchschnittlichen Auslastung ist, so der Bundesfinanzhof, auf einen zusammenhängenden Zeitraum von drei bis fünf Jahren abzustellen.
Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht:
- ausschließlich an Feriengäste vermietet
"Die oben genannten Grundsätze gelten für Ferienwohnungen, wenn diese vom Steuerpflichtigen, in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten, ausschließlich an Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden", erläutert Steuerberater Roland Franz.
Die Einkunftserzielungsabsicht ist laut Bundesfinanzhof nur dann ausnahmsweise anhand einer Prognose zu überprüfen, wenn die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen erheblich unterschritten wird.
- zeitweise vermietet und zeitweise selbstgenutzt
Wird eine Ferienwohnung demgegenüber nur zeitweise vermietet und ansonsten zur zeitweisen Selbstnutzung vorgehalten, ist immer die Einkunftserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen zu prüfen. Die objektive Beweislast für das Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht trägt hierbei der Steuerpflichtige.
Quelle:
Bei einer ausschließlich an Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung ist grundsätzlich von der Absicht des Steuerpflichtigen auszugehen, einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen - abgesehen von Vermietungshindernissen - nicht erheblich, das heißt um mindestens 25%, unterschreitet. Um den Einfluss temporärer Faktoren möglichst gering zu halten und ein einheitliches Bild zu erlangen, ist auf die durchschnittliche Auslastung der Ferienwohnung über einen zusammenhängenden Zeitraum von drei bis fünf Jahren abzustellen (BFH, Urteil v. 12.8.2025 - IX R 23/24; veröffentlicht am 16.10.2025).
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
Firmenkontakt:
Roland Franz & Partner, Steuerberater
Moltkeplatz 1
45138 Essen
Deutschland
0201-81095-0
http://www.franz-partner.de
Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Essen
Am Ruhrstein 37c
0201-8419594
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
09.12.2025 | Ivalua
Elkem verbessert das Lieferantenmanagement mit Ivalua und PwC, um Risiken effektiv zu steuern und ESG-Fortschritte voranzutreiben
Elkem verbessert das Lieferantenmanagement mit Ivalua und PwC, um Risiken effektiv zu steuern und ESG-Fortschritte voranzutreiben
09.12.2025 | LBKB Media & Consulting LLC
Was Kunden über Leon Baroomand sagen - Erfolgsgeschichten und Feedback
Was Kunden über Leon Baroomand sagen - Erfolgsgeschichten und Feedback
09.12.2025 | JS Research
Der TOP-Nutznießer dieses Silber-Booms mit gewaltigem Kurspotenzial!
Der TOP-Nutznießer dieses Silber-Booms mit gewaltigem Kurspotenzial!
09.12.2025 | infokontor GmbH
Cooler Kopf, langer Atem: Warum Anleger gerade jetzt Disziplin brauchen
Cooler Kopf, langer Atem: Warum Anleger gerade jetzt Disziplin brauchen
09.12.2025 | Bruno Dobler - Keynote Speaker & Coach
Datenlücke: Fed ohne Zahlen und Orientierung
Datenlücke: Fed ohne Zahlen und Orientierung

