Pressemitteilung von Monika Walther

Reisekostenabrechnung - MWS-Buchhaltungsservice informiert


16.01.2012 / ID: 43664
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Neben der Personalbrechnung nimmt die Abrechnung der Reisekosten viel Zeit in einem Unternehmen in Anspruch. Mit einem externen Buchhaltungsservice ergeben sich viele Vorteile für ein Unternehmen. Zusätzliche Personalkosten oder Eigenarbeit werden vermieden. Kosten für eine eigene Buchhaltungssoftware und regelmäßige Aktualisierungen entfallen und es steht mehr Zeit zur Verfügung, um sich um das Kerngeschäft zu kümmern. Was ein externer Buchhaltungsdienstleister im Bereich Reisekostenabrechnung leistet, erklärt Monika Walther, Geschäftsführerin, MWS-Buchhaltungsservice, Tutzing.

"Reisekostenabrechnungen erfordern Erfahrungen und Kompetenz, Sach- und Fachkenntnisse. Reisekosten bedeuten im Steuerrecht die Aufwendungen, die sich aus der beruflichen oder betrieblichen Beschäftigung ergeben. Sie beinhalten nicht nur die reinen Fahrtkosten, sondern auch einiges mehr. Eine korrekte Reisekostenabrechnung muss sichergestellt sein, um rechtmäßig zu sein. Jedes Land verfügt über andere Reisekostengesetze und Gesetzgebungen im Steuerrecht, daher ist viel Erfahrung notwendig, um die Reisekosten ordnungsgemäß abzurechnen", so Monika Walther weiter.

Ein externer Buchhaltungsdienstleister übernimmt im Bereich Reisekostenabrechnung u.a.:
- Bearbeitung und Kontrolle der Reisekosten auf Richtigkeit und Vollständigkeit unter Beachtung individueller Firmenrichtlinien
- Erfassung steuerlich anzuerkennender Reisekosten, wie Fahrtkosten, Mehraufwendungen für Verpflegung, Übernachtungskosten und sonstigen Nebenkosten
- Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte
- Anwendung der aktuellen Pauschalen (bei Auslandsreisen Beachtung der Umrechnungskurse)
- Korrekte Abrechnung der Daten für die Wirtschafts- und Steuerprüfung
- Beachtung bundes- und länderspezifischer Besonderheiten im Reisekostenrecht
- Erstattung der Reisekosten über die Personalabrechnung oder Finanzbuchhaltung
- Überweisung an das Konto des Begünstigten
- Verrechnung von bereits geleisteten Vorschüssen

In Zusammenarbeit mit einem Steuerberater-Pool und assoziierten Partnern des Partnernetzwerks unterstützt der
MWS-Buchhaltungsservice Kunden und Mandanten bei allen Aufgaben des Rechnungswesens, Jahresabschluss, Bilanz, Einkommenssteuererklärung, Lohnsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung im Bereich von klassischem, temporärem, online und mobilem Buchhaltungsservice im Rahmen des § 6 Abs.4 StBerG.

Weitere Informationen unter http://www.mws-buchhaltungsservice.de
Reisekosten Reisekostenabrechnung Finanzbuchhaltung Onlinebuchhaltung Outsourcing Buchhaltungsservice Buchführung Buchführungsbüro Buchhaltung Tutzing Starnberg Bayern Deutschland Online Buchhaltung Digitales Belegbuchen externe Finanzbuchh

http://www.mws-buchhaltungsservice.de
MWS-Buchhaltungsservice
Postfach 1216 82327 Tutzing

Pressekontakt
http://www.mws-buchhaltungsservice.de
MWS-Buchhaltungsservice
Postfach 1216 82324 Tutzing


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Monika Walther
Weitere Artikel in dieser Kategorie
19.07.2025 | Marvin Schöttinger Rhetorik
Wie Rhetorik die Produktivität im Unternehmen steigert
18.07.2025 | Klose Interim Management
Klose Interim Management als Antwort auf Fachkräftemangel
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 12
PM gesamt: 428.473
PM aufgerufen: 72.671.784