Überweisungen an das Finanzamt
17.12.2025 / ID: 436969
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Essen - Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist darauf hin, dass seit dem 5. Oktober 2025 bei allen Banken ein Abgleich von Zahlungsempfänger und IBAN erfolgt.Abweichende Angaben können künftig zu folgendem Ergebnis führen:
-Stimmen Empfängername und IBAN überein, geht die Zahlung ohne Probleme durch ("Match").
-Stimmen Empfängername und IBAN nahezu überein, bspw. sind zwei Buchstaben in einem Wort vertauscht, sprechen die Banken von einem "Close Match". In diesem Fall wird neben dem Prüfergebnis auch der Empfängername, der bei der Bank hinterlegt ist, zurückgeliefert.
-Weicht der Empfängername von dem bei der Bank hinterlegten Empfängernamen ab, dann wird die Zahlung abgewiesen ("No Match").
"Diese Prüfung geht einher mit einer Ausweitung der sogenannten Echtzeitzahlungen. Mit dieser Zahlungsart werden Transaktionen innerhalb weniger Sekunden durchgeführt. Die Prüfung wird zur Betrugsprävention eingesetzt und kommt sowohl bei Echtzeitzahlungen als auch bei normalen SEPA-Überweisungen zum Einsatz", erläutert Steuerberater Roland Franz.
Für Bürger bzw. Steuerzahler sowie für Unternehmen bedeutet das:
Bei Überweisungen an die Finanzverwaltung in NRW muss künftig immer der Name des zuständigen Finanzamts als Empfänger angegeben werden.
Was ändert sich bei der Steuerzahlung?
- Pflicht zum Abgleich: Banken prüfen automatisch, ob der Empfängername und die IBAN zusammenpassen.
- Richtiger Empfänger: Bitte geben Sie den vollständigen Namen Ihres zuständigen Finanzamts als Empfänger an (z. B. "Finanzamt Düsseldorf-Mitte").
- Schreibweise: Kleine Unterschiede (z. B. Groß- und Kleinschreibung oder Umlaute) stellen in der Regel kein Problem dar. Wichtig ist, dass das zuständige Finanzamt eindeutig erkennbar ist.
Das gilt nur für NRW!
Steuerberater Roland Franz betont, dass andere Bundesländer andere Regularien haben: "In Thüringen beispielsweise wird anstelle der Benennung der jeweiligen Behörde der Zahlungsempfänger in allen Fällen "Freistaat Thüringen" sein. Informieren Sie sich daher bitte bei der Finanzverwaltung Ihres Bundeslandes."
Eine Alternative ist das SEPA-Lastschriftmandat
Beim SEPA-Lastschriftmandat wird der Steuerbetrag automatisch vom Konto abgebucht - sicher und vor allem fristgerecht. Der Antrag ist online auf der jeweiligen Website der jeweiligen Landesfinanzverwaltung zu finden. Für NRW lautet diese: https://www.finanzamt.nrw.de/zahlung.
Roland Franz rät, sich bei individuellen Fragen zu Überweisungen direkt an die Hausbank zu wenden.
Quellen und Fundstellen:
- Finanzverwaltung NRW: https://www.finanzamt.nrw.de/IBAN
- Thüringer FinMin, Pressemitteilung v. 19.9.2025 (lb)
- NWB-Verlag: VAAAK-00002
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
Firmenkontakt:
Roland Franz & Partner, Steuerberater
Moltkeplatz 1
45138 Essen
Deutschland
0201-81095-0
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Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Essen
Am Ruhrstein 37c
0201-8419594
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