Pressemitteilung von Deutsche Fördermittelberatung

Forschungszulage 2026: Mittelständische Unternehmen können bis zu 4,2 Millionen Euro für FuE beantragen


24.03.2026 / ID: 439419
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Mietingen, 24. März 2026 - Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen gewinnen Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE) für mittelständische Unternehmen zunehmend an strategischer Bedeutung.


Die zum 1. Januar 2026 in Kraft getretenen Verbesserungen im Forschungszulagegesetz (FZulG) unterstützen Unternehmen noch stärker bei Forschung und Entwicklung. Durch die Neuerungen im Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung können KMU ihre Marktposition durch innovative Produkte und Dienstleistungen festigen und ihre Attraktivität als Arbeitgeber für qualifizierte Fachkräfte steigern.


Verbesserte Rahmenbedingungen ab 2026


Ab dem 1. Januar 2026 greifen die Anpassungen des Forschungszulagegesetzes (FZulG). Diese zielen darauf ab, die steuerliche Berücksichtigung von Forschungsausgaben zu vereinfachen und attraktiver zu gestalten.


Die wichtigste Änderung ist die Anhebung der jährlichen Bemessungsgrundlage auf 12 Millionen Euro, wodurch deutlich höhere Investitionen in die Entwicklung neuer Produkte oder Verfahren gefördert werden können.


Gefördert werden dabei verschiedene Kostenarten: Dazu zählen die Bruttolöhne der beteiligten Mitarbeiter (einschließlich Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung), 70 Prozent der Kosten für externe Auftragsforschung sowie Abschreibungen auf abnutzbare Wirtschaftsgüter, die im Projekt genutzt werden. Einzelunternehmer und Gesellschafter können zudem ihre eigene Arbeitszeit für das Projekt mit nun 100 Euro pro Stunde geltend machen.


Eine wesentliche Erleichterung ist die neue Gemeinkostenpauschale: Auf die Summe dieser förderfähigen Kosten wird ein Aufschlag von 20 Prozent gewährt. Damit werden Ausgaben für Energie, Miete oder Material pauschal abgegolten, ohne dass hierfür Einzelnachweise geführt werden müssen.


Liquidität richtig planen


Wichtig für die Finanzplanung ist jedoch, dass die Forschungszulage keine sofortige Liquidität sichert. Die Aufwendungen müssen vom Unternehmen zunächst vollständig vorgestreckt werden. Da die Gutschrift erst nach Abschluss des Wirtschaftsjahres über die Steuerfestsetzung erfolgt, beträgt die Vorfinanzierungsdauer in vielen Fällen deutlich mehr als ein Jahr.


Im Gegensatz dazu bietet beispielsweise die ZIM-Förderung (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand) den Vorteil, dass die Fördergelder vierteljährlich ausgezahlt werden.


Transparente Berechnung der Förderhöhe


Auf Basis dieser Kostenbestandteile lässt sich die voraussichtliche Steuergutschrift nach einer festen Systematik ermitteln: Summe aller förderfähigen Kosten x Fördersatz = Steuerliche Forschungszulage


Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ergibt sich durch den Fördersatz von 35 Prozent folgendes Rechenbeispiel:

- 1.000.000 Euro förderfähige Kosten

- 35 % Fördersatz

- = 350.000 Euro steuerliche Forschungszulage


Florian Steidele, Geschäftsführer der Deutschen Fördermittelberatung, ordnet die Zahlen ein: "Die neue Forschungszulage bietet KMU durch den 35-Prozent-Satz eine Förderung von bis zu 4,2 Millionen Euro jährlich. Das ist ein starkes Signal für den Standort Deutschland. Doch wir beobachten eine gefährliche Diskrepanz: Während der Staat die Mittel aufstockt, sorgt die wirtschaftliche Unsicherheit für eine abwartende Haltung in den Chefetagen. Wer jetzt jedoch nicht handelt, droht den Anschluss zu verlieren."


Weiterführende Informationen zur Forschungszulage 2026 unter: https://www.deutsche-foerdermittelberatung.de/forschungszulage/
Forschungszulage 2026 Forschungszulagegesetz FZulG Forschung und Entwicklung Staatliche Fördermittel für mittelständische Unternehmen

Deutsche Fördermittelberatung
Herr Martin Steidele
Benedikt-Welser-Weg 19
88487 Mietingen
Deutschland

fon ..: +49 (0)7353-78434-0
web ..: http://www.deutsche-foerdermittelberatung.de
email : info@dt-fb.de

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