GOLD.DE warnt vor Betrugsmasche: Kriminelle kapern echte Anwaltskanzleien für gefälschte Insolvenz-Goldangebote
11.08.2026 / ID: 444727
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Laichingen, 11. August 2026. Das Vergleichsportal GOLD.DE warnt vor einer neuen, besonders perfiden Betrugsmasche: Kriminelle geben sich als bekannte Insolvenzverwalter aus und bieten in professionell gestalteten E-Mails und Katalogen Goldbarren aus angeblichen Insolvenzverfahren an. Korbinian G. Penzkofer GOLD.DE-Geschäftsführer erläutert: „Das Gefährliche daran: Die genannten Rechtsanwälte, Kanzleianschriften und Handelsregisterdaten sind echt – nur das Angebot ist es nicht. Die betroffenen Kanzleien selbst sind Opfer eines täuschend echten Identitätsmissbrauchs.“Vier Fälle, ein Muster
GOLD.DE liegen mehrere entsprechende E-Mails und Kataloge vor. Im Namen der Kanzlei Flöther & Wissing wurden drei Goldbarren rund 20 Prozent unter dem reinen Goldwert angeboten, über eine Domain, die der echten täuschend ähnelte. Im Namen von Schultze & Braun wurde ein 40-seitiger Katalog mit vier angeblichen Heraeus-Barren verschickt – Firmenname, Anschrift und Registerdaten stimmten, der Preis lag jedoch knapp 38 Prozent, unter dem Metallwert. Beide Kanzleien warnen inzwischen öffentlich vor Angeboten unter ihrem Namen und haben die Behörden informiert. In einem dritten, vorsichtiger zu bewertenden Fall mangels Kanzleiwarnung trat ein real existierender Fachanwalt als vermeintlicher Verkäufer eines Traktors, einer Rolex und eines Elektro-SUV auf – wieder über eine abweichende Domain.
Ein weiterer mutmaßlich gefälschter Katalog, liegt aktuell im Namen der Kanzlei GÖRG und des real existierenden Insolvenzverwalters Prof. Dr. habil. Gerrit Hölzle vor, jedoch über die Fake-Domain goerg-insolvenzrecht.de statt der offiziellen Adresse goerg.de. Darin werden 1,8 Kilogramm Heraeus-Gold für 147.240 Euro angeboten – rund 70.000 Euro beziehungsweise 32 Prozent unter dem Metallwert –auch hier ohne Angabe von Schuldner, Insolvenzgericht oder Aktenzeichen.
In allen vier Fällen fehlten zentrale Angaben eines echten Verfahrens: ein Aktenzeichen, ein zuständiges Gericht und ein Nachweis, dass die Ware zur Insolvenzmasse gehört.
Der Preis als Warnsignal
Der Wert von Anlagegold lässt sich, anders als bei Maschinen, tagesaktuell eindeutig bestimmen. Da Gold zu den liquidesten Anlagewerten weltweit zählt, hätte ein Insolvenzverwalter keinen Grund, einen marktgängigen Barren deutlich unter Metallwert zu verkaufen. Ein Abschlag von 20 bis knapp 38 Prozent ist laut GOLD.DE wirtschaftlich kaum plausibel. Auch die Bundesrechtsanwaltskammer warnt ausdrücklich vor Fake-Kanzleien, die mit vermeintlichen Insolvenzverkäufen Betroffene zu Zahlungen bewegen.
So können sich Verbraucher schützen
GOLD.DE rät, vor jeder Zahlung zu prüfen: Stimmt die Domain exakt mit der offiziellen Kanzleidomain überein? Lässt sich das Verfahren amtlich nachweisen? Ist der genannte Anwalt dort tatsächlich bestellt? Werden Schuldner, Gericht und Aktenzeichen konkret genannt? Kanzleien sollten unabhängig recherchiert werden – nie über Kontaktdaten aus der verdächtigen Nachricht. Wer bereits gezahlt hat, sollte umgehend die Bank kontaktieren, einen Überweisungsrückruf veranlassen und Strafanzeige erstatten.
Penzkofer warnt vor falscher Gutgläubigkeit: „Ein echter Anwalt macht eine falsche Domain nicht echt. Eine akribische Prüfung des Verkäufers gerade bei besonders günstigen Angeboten kann Verluste ersparen.“
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(Bildquelle: @GOLD.DE)
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