Gründungszuschuss wird in 2012 deutlich gekürzt
30.01.2012 / ID: 45475
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Bereits mit Wirkung zum 28 Dezember 2011 gab es massive Einschränkungen beim Gründungszuschuss. Im Folgenden sind die zentralen Änderungen aufgeführt:
Nach der alten Regelung bis zum 28.12.2012 bestand für alle Existenzgründer ein Rechtsanspruch auf Gewährung des Gründungszuschusses. Voraussetzung war mind. 90 Tage Restanspruch auf ALG I, ein Business Plan sowie eine Tragfähigkeitsanalyse einer fachkundigen Stelle und der formale Nachweis der fachlichen Eignung des Gründers. Der Zuschuss wurde in der Phase I 9 Monate in Höhe des ALG I zzgl. der Krankenversicherungsbeiträge gewährt. In der Phase II wurden für weitere 6 Monate 300 EUR pauschal gezahlt. Der maximale Förderbetrag war 24.000 EUR.
Nach der neuen Regelung ab dem 29.12.2012 entfällt der Rechtsanspruch auf einen Gründungszuschuss (http://www.onbinel.com/grundungsberatung.php/). Die Voraussetzungen erhöhen sich auf 150 Tage Restanspruch auf ALG I und die Agentur für Arbeit kann nach eigenem Ermessen mangels fachlicher Eignung oder fehlender Tragfähigkeit des Businessplans die Förderbewilligung ablehnen. Der Zuschuss wird nunmehr in Phase I nur 6 Monate in Höhe des ALG I zzgl. einer Pauschale von 300EUR gewährt. Die Phase II verlängert sich hingegen auf 9 Monate. Der maximale Förderbetrag wurde jedoch auf 18.000EUR reduziert. Der Gründungszuschuss bleibt allerdings nach wie vor steuerfrei.
Auswirkungen der Änderungen für Antragsteller vor dem 28.12.2011:Keine Änderungen; Im Falle der Beantragung einer Verlängerung des Zuschusses gilt die alte gesetzliche Regelung.
Änderungen für Antragsteller nach dem 28.12.2011:
1. Existenzgründer müssen noch besser vorbereitet sein, um eine Förderung zu erhalten. Ein guter Business Plan (http://www.onbinel.com/grundungsberatung.php/) mit einer belastbaren und tragfähigen Finanzplanung ist unabdingbar. Zudem sollte der Existenzgründer sich über seine Stärken und Schwächen im Klaren sein. Nur wenn Gründer nachweislich, ausreichende fachliche und soziale Kompetenzen für die geplante Selbständigkeit mitbringen, ist eine Förderung wahrscheinlich.
2. Wer sich aus der Arbeitslosigkeit selbständig machen will, hat hierzu maximal ein halbes Jahr Bedenkzeit.
3. Das Geschäftsmodell muss schneller einen Breakeven erreichen bzw. der Existenzgründer sollte höhere Rücklagen mitbringen bzw. einen höheren Förderkredit einkalkulieren.
Selbstständige und Existenzgründern wird empfohlen bei der Beantragung staatlicher Zuschüsse sollten professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen. Beratungsleistungen werden bis zu 90% vom Staat bezuschusst. Erfahrenen Sie mehr bei der Unternehmensberatung onbinel (http://www.onbinel.com/grundungsberatung.php/)
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onbinel GbR
Erkrather Straße 365 40231 Düsseldorf
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