Pressemitteilung von Frau Rothermel

Wie Sie die Abgeltungssteuer zurückbekommen - Tagesgeldrechner.de informiert


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

- Nicht in jedem Fall ist die Abgeltungssteuer gerechtfertigt

- Tagesgeldrechner.de erläutert, wer Geld vom Staat zurückbekommen kann

- Frist zur Abgabe der Steuererklärung beachten

10. Februar 2012 - "Die Zinsgutschrift auf Tagesgeldkonten am Jahresende war vielfach mit dem Abzug von Abgeltungssteuer verbunden", weiß Thomas Nissen vom Internetportal Tagesgeldrechner.de. Mit der Abgeltungssteuer ist - wie der Name sagt - die Steuerpflicht auf die Zinserträge im Grunde abgegolten. "In einigen Fällen ist es jedoch trotzdem sinnvoll, die Erträge aus Kapitalvermögen in die Einkommenssteuererklärung einzubeziehen", meint Nissen weiter.

"Auf Tagesgeldrechner.de haben wir für Sparer einige Informationen dazu zusammengestellt. So erläutern wir, wer Geld vom Staat zurück bekommen kann und wie dabei vorzugehen ist", so Nissen. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2011 ist in der Regel der 31. Mai 2012.

Abgeltungssteuer wird bei der Gutschrift von Zinsen von Tagesgeldkonten und anderen Kapitalerträgen von der Bank automatisch einbehalten. "Dies ist dann der Fall, wenn zum Zeitpunkt der Ertragsgutschrift kein Freistellungsauftrag des Sparers bei der betreffenden Bank vorliegt oder wenn dieser bereits ausgeschöpft ist", berichtet Nissen.

Mit dem Portal Tagesgeldrechner.de finden Kapitalanleger Tagesgeldkonten mit attraktiven Zinssätzen im Marktvergleich. "Damit den Kontoinhabern die Zinsen auch in dem höchstmöglichen Maße zugutekommen, möchten wir sie über die steuerlichen Regelungen informieren und ihnen eine praktische Hilfestellung geben", so Nissen.

Die Informationen zum Thema Abgeltungsteuer und Steuererklärung finden sich unter:
http://www.tagesgeldrechner.de > Steuern

Direkter Link: http://www.tagesgeldrechner.de/tagesgeld-steuern/
Abgeltungssteuer Tagesgeld Zinsen Steuererklärung Tagesgeldkonditionen

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