Pressemitteilung von Monika Walther

Strafsache verspätete Steueranmeldung


28.03.2012 / ID: 54271
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Deshalb sollen künftig verspätet eingereichte Umsatzsteuervoranmeldungen oder Lohnsteueranmeldungen umgehend an die Strafsachenstelle übergeben werden, darauf weist Monika Walther, Inhaberin MWS-Buchhaltungsservice, Tutzing hin.

Als "Steuerhinterziehung auf Zeit" gilt die verspätete Abgabe unverändert aber nur, wenn der Betreffende vorsätzlich die Zahlung durch Abgabe der Steuererklärung nach Ablauf der Frist verzögert. Nach einer früheren Version einer Anweisung diesbezüglich wurde auf die Weiterleitung zur Strafsachenstelle verzichtet, wenn die Verspätung auf entschuldbaren Gründen beruhte (wie z.B. Krankheit). Diese Ausnahme will die Finanzverwaltung nun ab 2012 nicht mehr zur Anwendung bringen.
eröffnet.

Die Vorteile des Outsourcing der Buchhaltung und Finanzbuchhaltung an einen Buchhaltungsservice Dienstleister sind nicht zu übersehen. Effizientes Outsourcing der Lohn-, Gehalt- und Finanzbuchhaltung ist die wegweisende Option für korrekte, sichere, kostengünstigere und termingenaue Abrechnungen rund um Lohn, Gehalt und Steuern. MWS-Buchhaltungsservice, mit Sitz in Tutzing, ist der Spezialist für externe Finanzbuchhaltung und intelligente Outsourcing- und Supportlösungen buchhalterischer Geschäftsprozesse mit Schwerpunkten Rechnungswesen & Finanzen, Personal & Gehalt sowie Auftrag & Verwaltung.

MWS-BUCHHALTUNGSSERVICE ist der Spezialist für externe Finanzbuchhaltung und bietet intelligente Outsourcing- und Supportlösungen buchhalterischer Geschäftsprozesse mit Schwerpunkten Rechnungswesen & Finanzen, Personal & Gehalt sowie Auftrag & Verwaltung. Effizientes Outsourcing der Lohn-, Gehalt- und Finanzbuchhaltung ist Ihre wegweisende Option für korrekte, sichere, kostengünstigere und termingenaue Abrechnungen rund um Lohn, Gehalt und Steuern.

In Zusammenarbeit mit einem Steuerberater-Pool und assoziierten Partnern des Partnernetzwerks unterstützt der MWS-Buchhaltungsservice Kunden und Mandanten bei allen Aufgaben der Finanzbuchhaltung, Outsourcing der Buchführung, des Rechnungswesens, Jahresabschluss, Bilanz, Einkommenssteuererklärung, Lohnsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung im Bereich von klassischem, temporärem, online und mobilem Buchhaltungsservice im Rahmen des § 6 Abs.4 StBerG.
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