ALBIS Capital AG & Co. KG will Liquidation beschließen - der nächste Rothmann-Fonds betroffen.
19.04.2012 / ID: 57028
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Erfurt, 18. April 2012. Die Anleger der ALBIS Capital AG & Co. KG (Hamburg) sollen der Liquidation der Gesellschaft zustimmen. Dies teilt der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) mit, der von betroffenen Anlegern kontaktiert wurde. Achtung: Die Frist läuft bereits am 30. April 2012 ab!
Am Wochenende der 15.ten KW erreichte die Anleger der ALBIS Capital AG & Co. KG ein Schreiben, in dem sie aufgefordert wurden, der Liquidation der Gesellschaft bis zum 30. April 2012 zuzustimmen. Die ALBIS Capital AG & Co. KG selbst führt die finanziellen Schwierigkeiten, die zur Auflösung des Fonds führen sollen, auf diverse Betrugsfälle zum Nachteil der Gesellschaft, auf die Einstellung des Neugeschäftes und auf die Finanzmarktkrise zurück.
"Für die Anleger ist dies eine schreckliche Meldung", erklärt Claudia Lunderstedt-Georgi, die Geschäftsführerin des DVS. "Uns hat diese Nachricht jedoch nicht sehr überrascht. Wir befürchteten schon länger, dass aufgrund finanzieller Schwierigkeiten, ein weiterer Rothmann-Fonds aufgelöst werden muss."
Die Wahl zwischen "schlecht" und "ungut" - Liquidation oder Insolvenz
Die Aktien der bisherigen ALBIS Capital Verwaltung AG, die als Komplementärin der ALBIS Capital AG & Co. KG fungiert hat, werden nun von der RVH GmbH gehalten.
Die ALBIS Capital AG & Co. KG gehört somit nicht mehr zur ALBIS-Leasing Gruppe.
Da das Eigenkapital nur noch 3,3 Millionen Euro betragen würde, sieht sich die ALBIS Capital AG & Co. KG nicht mehr in der Lage die Gesellschaft sinnvoll fortzuführen. Um eine drohende Insolvenz zu vermeiden, rät die ALBIS Capital AG & Co. KG ihren Anlegern nun der Liquidation zuzustimmen. Die DVS-Geschäftsführerin: "Diese Entscheidung will gut überlegt sein. Auch wenn die Gesellschaft erklärt, dass damit die Interessen der Anleger am ehesten gewahrt werden, gilt es einiges zu bedenken." Denn auch bei einer Liquidation sollen die noch ausstehenden Ratenzahlungen und die erhaltenen Ausschüttungen diverser Anleger ein- bzw. zurückgefordert werden. "Im Falle einer Insolvenz wird vom Gericht ein Insolvenzverwalter bestimmt", ergänzt Lunderstedt-Georgi. "Bei einer Liquidation kann die Gesellschaft den Liquidator frei bestimmen."
Vor der Entscheidung sollten die Unterlagen geprüft werden
Sollten Anleger der Liquidation nun zustimmen? Und wie verhält man sich im Fall der Einforderung rückständiger Raten oder der Rückforderung erhaltener Ausschüttungen? "Wir empfehlen in solchen Fällen immer die Prüfung der Unterlagen durch einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt", rät Claudia Lunderstedt-Georgi, die Geschäftsführerin des DVS. Schließlich sollte auch geprüft werden, ob der Anleger Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaft, dem Berater oder dem Emissionshaus geltend machen kann.
Geschädigte Anleger können sich an den DVS Deutscher Verbraucherschutzring e.V. wenden
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (Erfurt) hat die für die Fondsanleger eine Arbeitsgemeinschaft "ALBIS" gegründet. Geschädigte Anleger können sich der DVS-Arbeitsgemeinschaft anschließen. Die Aufnahme in diese DVS-Arbeitsgemeinschaft kostet lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro (inkl. MwSt.). Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgruppe erhalten eine professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. ihrer Unterlagen durch einen DVS-Vertrauensanwalt.
Weitere Informationen zu diesen Fall und zu anderen Anlagefällen bietet der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) im monatlichen DVS-Spezialreport "IHR SCHUTZ" sowie unter: http://www.dvs-ev.net
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Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
Langer Berg 7 99094 Erfurt
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Martinskloster 3 99084 Erfurt
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