Pressemitteilung von Richard Lamers

Arbeiten bei Gastfamilien


26.04.2012 / ID: 58016
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

(mpt-12/99) Für viele junge Menschen sind Auslandsaufenthalte eine gute Möglichkeit, um Erfahrungen zu sammeln und Referenzen für sein berufliches Leben zu sammeln. Ein Aufenthalt in einem fremden Land ist deswegen sehr beliebt. Wer als Au-pair einen sechs- oder zwölfmonatigen Aufenthalt begehen möchte, der sollte auch an die passende Versicherung denken.

Über die Familie versichert

Nicht immer muss man sich zwangsläufig neu versichern, unter bestimmten Umständen kann die Familien-Krankenversicherung mitgenommen werden, wie Manfred Gareis, Experte für Krankenversicherungen bei den Ergo Direkt Versicherungen http://www.ergodirekt.de erläutert: "Wer nicht älter als 23 Jahre ist, seinen Wohnsitz in Deutschland behält und nur vorübergehend - bis maximal zwölf Monate - ins Ausland geht, bleibt in der gesetzlichen Krankenversicherung über die Eltern mitversichert." Hierbei gilt es zu beachten, dass das monatliche Gesamteinkommen 375 Euro nicht überschreitet.

Die Weiterführung der Versicherung ist allerdings nur in EU-Ländern und Staaten des europäischen Wirtschaftsraums möglich, wobei es hier genügt, die Krankenversichertenkarte vorzuzeigen. Geht die Reise nach Kanada, Amerika oder in ein anderes Land, sollte man eine private Zusatzversicherung abschließen, wobei diese auch innerhalb Europas nützlich sein kann, und zwar dann, wenn ein Rücktransport anstehen würde.

Wichtig: Privathaftpflicht- und Unfallversicherung

Für einen Auslandsaufenthalt ebenso wichtig ist eine Privathaftpflichtversicherung. Wenn das Au-pair bereits eine eigene private Haftpflicht in Deutschland abgeschlossen hat, gilt diese in der Regel weltweit. Allerdings sollte man das noch einmal genau in den Bedingungen nachlesen.

Sofern man bei den Eltern mitversichert ist, ist ein Blick ins Kleingedruckte ebenfalls sinnvoll, denn Kinder unter 18, die unverheiratet sind, sind meist bei den Eltern uneingeschränkt mitversichert. Sind die Kinder über 18 so gilt der Versicherungsschutz nur dann, wenn sie sich noch in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden. Bei einer Unfallversicherung gilt die eigene Police bzw. die Police, die über die Eltern abgeschlossen wurde, weltweit und somit auch für längere Auslandsaufenthalte.

Für Gastfamilie wichtig

Beschäftigt man ein ausländisches Au-pair hier in Deutschland, sollte man sie auf jeden Fall Unfall-, Kranken- und Haftpflicht versichern, wie Edgar Schmitt, Experte für Sachversicherungen bei der Ergo Direkt empfiehlt: "Wenn doch etwas passiert, muss man sich dann keine Vorwürfe machen, dass man etwas versäumt hätte."

Mehr Informationen auch auf den Seiten der RatGeberZentrale: http://www.ratgeberzentrale.de/steuern-und-finanzen/au-pair-versicherung.html

Foto: djd/Ergo Direkt Versicherungen/H.Benser
Au-pair Versicherung

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