Pressemitteilung von Monika Walther

Einführung der E-Bilanz 2013 - was ist zu tun?


27.04.2012 / ID: 58187
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Ab dem Wirtschaftsjahr 2013 haben alle buchführungspflichtigen Unternehmen ihre handelsrechtliche Bilanz und GuV sowie die steuerlichen Abweichungen hierzu (alternativ eine Steuerbilanz) in elektronischer Form an die Finanzbehörden als sog. E-Bilanz zu übermitteln. Diese Anforderungen stellen den Kreis der Betroffenen vor neue Herausforderungen, die insbesondere darin bestehen, die zu übermittelnden Daten in ein von der Finanzverwaltung vorgegebenes Schema, die sog. Taxonomie, zu konvertieren.

Die Schwierigkeiten bestehen neben der rein fachlichen Kontenzuordnung vor allem auch in der Zusammenführung, Verprobung und Übersendung der einzelnen Taxonomiebestandteile. Die Einleitung von Umsetzungsmaßnahmen wird für die Unternehmen dadurch erschwert, dass die Vorgaben seitens der Finanzverwaltung einen gewissen Spielraum lassen, welcher die Unternehmen vor wichtige Entscheidungen im Zusammenhang mit der E-Bilanz stellt. Aufgrund der ggf. noch im Jahr 2012 zu erfolgenden Umstellungen sind die Unternehmen gezwungen, die mit der E-Bilanz verbundenen Tätigkeiten bereits jetzt zu planen und vor allem zu budgetieren.

Erste Maßnahmen sollten u.a. sein
- Analyse der betroffenen Einheiten und Taxonomiebestandteile
- Zuordnung der Sachkonten- und Bilanzposten zu Taxonomiepositionen
- Feststellung der durchzuführenden Maßnahmen
Mögliche Umsetzungsszenarien die sich daraus ergeben:
- Strategien von Systemanbietern
- Anpassung des Kontenrahmens und der Buchungsprozesse
- Auswertungsbezogene Aufteilung der Einzelpositionen
Um das künftig zu umgehen, bietet sich die Zusammenarbeit mit einem externen Buchhaltungsservice Dienstleister an. Diese Unternehmen übernehmen die externe Finanzbuchhaltung, Outsourcingbuchhaltung und Buchhaltungsservice mit funktionierenden Timelines, so dass sich Mandanten darum nicht mehr kümmern müssen.
Die Vorteile des Outsourcing der Buchhaltung und Finanzbuchhaltung an einen Buchhaltungsservice Dienstleister sind nicht zu übersehen. Effizientes Outsourcing der Lohn-, Gehalt- und Finanzbuchhaltung ist die wegweisende Option für korrekte, sichere, kostengünstigere und termingenaue Abrechnungen rund um Lohn, Gehalt und Steuern.

E-Bilanz 2013 (http://www.mws-buchhaltungsservice.de)

In Zusammenarbeit mit einem Steuerberater-Pool und assoziierten Partnern des Partnernetzwerks unterstützt der MWS-Buchhaltungsservice Kunden und Mandanten bei allen Aufgaben der Finanzbuchhaltung, Outsourcing der Buchführung, des Rechnungswesens, Jahresabschluss, Bilanz, Einkommenssteuererklärung, Lohnsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung im Bereich von klassischem, temporärem, online und mobilem Buchhaltungsservice im Rahmen des § 6 Abs.4 StBerG.

MWS-Buchhaltungsservice, mit Sitz in Tutzing, ist Spezialist für externe Finanzbuchhaltung und intelligente Outsourcing- und Supportlösungen buchhalterischer Geschäftsprozesse mit Schwerpunkten Rechnungswesen & Finanzen, Personal & Gehalt sowie Auftrag & Verwaltung.

Weitere Informationen unter http://www.mws-buchhaltungsservice.de
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