Riskante Swapgeschäfte: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen zwei Sparkassen-Mitarbeiter.
16.05.2012 / ID: 61204
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Erfurt, 16. Mai 2012. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen zwei Sparkassenmitarbeiter, berichtet der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS). Womöglich müssen sich die beiden bald wegen Betrugs verantworten.
Meldungen über zivilrechtliche Folgen bei einer fehlerhaften Beratung von hochriskanten Swapgeschäften gibt es viele. Die anlegerfreundliche Rechtsprechung begann mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im vergangenen Jahr. Die Deutsche Bank musste Schadensersatz in Höhe von 540.000 Euro an den Hygieneausrüster Ille bezahlen. Die Justiz scheint die Entscheidung des BGH, dass Geldhäuser genauer über die Risiken von komplexen Derivaten und auch über die eigenen Interessen bei derartigen Geschäften aufklären müssen, umzusetzen. Nicht nur bei Großbanken, sondern auch bei der kleinen Sparkasse nebenan.
Ermittlungsverfahren gegen die Sparkasse Köln / Bonn eingeleitet
Ein Kunde der Sparkasse Köln / Bonn hatte die Vorstandsmitglieder des Instituts wegen Nötigung, Untreue und Betruges angezeigt. Der Manager hatte seit 2006 Immobilien für mehrere Millionen Euro erworben, die meisten davon über Kredite. Vom Anlageberater der genannten Sparkasse sei ihm ein Cross-Currency-Swap aufgehalst worden. Der Berater habe ihm versprochen, dass er somit seine Zinslast senken könne. Claudia Lunderstedt-Georgi, die Geschäftsführerin des DVS erklärt: "Einfach ausgedrückt heißt das: Sparkasse und Manager waren sich einig die Kreditsumme in Schweizer Franken umzutauschen, wodurch der Kunde zunächst auch niedrigere Zinsen zahlte. Als aber dann ab 2007 der Franken um 50 % gegenüber dem Euro zulegte, wuchsen auch die Schulden des Managers in gleichem Maße. Und dieses fundamentale Risiko, so die Argumentation der Klagevertretung, sei dem Kläger systematisch verschwiegen worden." Die Sparkasse Köln / Bonn weist die Vorwürfe zurück.
Die anlegerfreundliche Rechtsprechung häuft sich
Swapgeschäfte sind Tauschgeschäfte. Besonders schwierig wird die Einschätzung des Verlustrisikos bei Swaps, wenn mit den Zinssätzen auch unterschiedliche Währungen getauscht werden. Das beratende Institut muss dann den Kunden darüber aufklären, dass zum Risiko der Zinsentwicklung auch das Risiko der Entwicklungen auf dem Devisenmarkt hinzukommt. "Swap-Geschäfte sind eine sehr komplizierte und meist verzweigte Angelegenheit", führt die DVS-Geschäftsführerin aus. "Der Bundesgerichtshof sagt ganz klar, dass Banken ihre Kunden über die Struktur von komplexen Swaps aufklären müssen. Das war in der Vergangenheit sicher nicht immer der Fall."
Seit der BGH-Entscheidung gegen die Deutsche Bank 2011 häufen sich die anlegerfreundlichen Urteile. Mit der Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen zwei Sparkassenmitarbeiter (Az. 115 Js 20/12) zeigt sich nun auch die strafrechtliche Relevanz. So hatte das Oberlandesgericht Stuttgart bei einer Bank ein vorsätzliches Organisationsverschulden festgestellt. Die Bank hatte ihren Kunden nicht über ihre eigene Provision aufgeklärt. Der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. wird immer öfter mit Fällen konfrontiert, in denen Kunden das Gefühl haben, mit mangelhafter Aufklärung und lückenhaften Informationen zum Abschluss riskanter Swapgeschäfte verführt worden zu sein. "Wer sich bei einem Swapgeschäft über den Tisch gezogen fühlt, sollte keine Angst haben, seine entsprechenden Unterlagen prüfen zu lassen. Wir vom DVS vermitteln auf Wunsch Anwälte, die sich auf das Kapitalrecht spezialisiert haben und viel Erfahrung in Swapgeschäften haben", ermutigt die DVS-Geschäftsführerin.
Weitere Informationen zu diesen Fall und zu anderen Anlagefällen bietet der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) im monatlichen DVS-Spezialreport "IHR SCHUTZ" sowie unter: http://www.dvs-ev.net
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