Ab dem 1. Juni 2012 sind geschlossene Fonds Finanzinstrumente
30.05.2012 / ID: 62998
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
München, 30. Mai 2012 - Die auf die steuerliche und rechtliche Beratung von geschlossenen Fonds und anderen kollektiven Anlagemodellen spezialisierte RP Asset Finance Treuhand GmbH (http://www.rpwpg.com), München, sieht noch nicht alle Initiatoren ausreichend auf das Inkrafttreten von weiten Teilen des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts am 1. Juni 2012 vorbereitet.
Laut Dr. Gunter Reiff, geschäftsführender Gesellschafter der RP Asset Finance Treuhand GmbH, besteht noch Handlungsbedarf bei der Umsetzung der neuen Vorschriften zum Vermögens-Informationsblatt (VIB) und bei den Auswirkungen der Einstufung geschlossener Fonds als Finanzinstrumente im Sinne des WpHG (Wertpapierhandelsgesetzes).
Reiff hierzu: "Insbesondere bei den Anforderungen an Informations- und Werbemittel nach § 31 Abs. 2 WpHG müssen sich die Verantwortlichen in den Bankvertrieben bewusst machen, dass sie die aufsichtsrechtliche Verantwortung für Werbematerial tragen, das von Anbieter erstellt wurde."
Den Beratungsbedarf sieht RP Asset Finance aber eher bei den Initiatoren geschlossener Fonds, als bei den Bankvertrieben. »Schließlich müssen die Anbieter die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an ihr Werbematerial kennen und kompetent umsetzen. Für die Banken ist der Umgang mit den Regelungen des WpHG nichts Neues«, so Reiff weiter.
So müssen zukünftig in den Werbematerialien Chancen und Risiken in gleicher Weise dargestellt werden. Das bedeutet, dass es etwa unzulässig ist, die Chancen ausführlicher zu beschreiben als die Risiken oder eine unterschiedliche graphische Gestaltung zu wählen. Allerdings ist es nicht erforderlich, dass die Chancen und Risiken einander direkt gegenüber gestellt werden. In einer Broschüre können sie an unterschiedlichen Stellen genannt werden. Wenn keine Chancen aufgezählt werden, müssen auch keine Risiken beschrieben werden. Somit ist die reine Beschreibung des Anlageobjekts ohne Nennung der Risiken zulässig. Sollten allerdings unwesentliche Sachverhalte betont und wesentliche Sachverhalte verschwiegen werden, kann eine verbotene Irreführung vorliegen. Daher ist es beispielsweise nicht zulässig, bei einer Immobilie, die zu 30 % an den Staat und zu 70 % an ein Unternehmen vermietet ist, den staatlichen Mieter stärker als den anderen Mieter hervorzuheben.
"Eine weitere wichtige Änderung ergibt sich bei der Darstellung der erwarteten Rückflüsse aus einem geschlossenen Fonds. Sofern ein Initiator eine Wertentwicklung im aufsichtsrechtlichen Sinn abbildet, muss zukünftig auch das Agio berücksichtigt und darauf hingewiesen werden, dass es sich lediglich um Prognosen handelt", ergänzt Reiff die wesentlichen Auswirkungen des § 31 Abs. 2 WpHG auf die Erstellung von Werbemitteln für geschlossene Fonds.
geschlossene Fonds RP Asset Finance Treuhand GmbH Wertpapierhandelsgesetz Dr. Gunter Reiff Vermögensanlagenrecht
http://www.rpwpg.de
RP Asset Finance Treuhand GmbH
Frauenstraße 30 80469 München
Pressekontakt
http://www.targacommunications.de
Targa Communications
Schubertstraße 27 60325 Frankfurt
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Jochen Goetzelmann
06.08.2014 | Jochen Goetzelmann
INTERNOS verkauft Steigenberger-Hotel in Osnabrück
INTERNOS verkauft Steigenberger-Hotel in Osnabrück
05.08.2014 | Jochen Goetzelmann
PAMERA vermietet in Berlin im 1. Halbjahr über 14.000 m² Büroflächen
PAMERA vermietet in Berlin im 1. Halbjahr über 14.000 m² Büroflächen
01.08.2014 | Jochen Goetzelmann
PAMERA Real Estate Partners erwirbt für Family Office Immobilien in Dresden, Köln und München
PAMERA Real Estate Partners erwirbt für Family Office Immobilien in Dresden, Köln und München
18.07.2014 | Jochen Goetzelmann
PEAK Collection verstärkt Team mit zwei neuen Mitarbeitern
PEAK Collection verstärkt Team mit zwei neuen Mitarbeitern
15.07.2014 | Jochen Goetzelmann
PAMERA übernimmt Asset Management für Wohn- und Einzelhandelskomplex in Köln
PAMERA übernimmt Asset Management für Wohn- und Einzelhandelskomplex in Köln
Weitere Artikel in dieser Kategorie
17.05.2025 | JS Research
INVEST 2025 - Stabilität in stürmischen Zeiten und ein Rohstoff-Abend der Extraklasse!
INVEST 2025 - Stabilität in stürmischen Zeiten und ein Rohstoff-Abend der Extraklasse!
16.05.2025 | JS Research
Energiespeicher und Rohstoffe
Energiespeicher und Rohstoffe
16.05.2025 | JS Research
Gold und Platin
Gold und Platin
16.05.2025 | Zraox Blockchain Trading Limited
Zraox erweitert globales Compliance-Framework - Rechtskonformität und Echtzeit-Risikokontrolle von Amerika bis Eurasien
Zraox erweitert globales Compliance-Framework - Rechtskonformität und Echtzeit-Risikokontrolle von Amerika bis Eurasien
16.05.2025 | DENIOS SE
Neues Gefahrstofflager WHS von DENIOS - sicher, klimatisiert, vielseitig einsetzbar
Neues Gefahrstofflager WHS von DENIOS - sicher, klimatisiert, vielseitig einsetzbar
