Solar Millenium AG - dubioses Kaufangebot für Schuldverschreibung
13.08.2012 / ID: 73590
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
(Bremen, 13. August 2012) Den Inhabern einer Anleihe (WKN: A1H3K2) des insolventen Unternehmens Solar Millenium AG hat ein weit gehend unbekanntes Aachener Unternehmen namens TOKUGAWA ein Kaufangebot unterbreitet. Noch bis 23. August bietet die Firma 40 Euro je Schuldverschreibung im Nennwert von 1.000 Euro. Die auf die Interessensvertretung von Investoren spezialisierte KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht warnt Anleger eindringlich vor der Annahme des Kaufangebots.
"Ich halte das Angebot für äußerst dubios", sagt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Dies erinnere ihn an den Niedergang des Neuen Marktes. Damals hätte es zahlreiche Übernahmeangebote von Kleinst- und nicht minder zweifelhaften Firmen an Aktionäre gegeben, die noch die Anteilspapiere von Pleite- oder Fast-Pleite-Unternehmen des Neuen Marktes in ihren Depots hatten. "Wer die Kaufangebote damals akzeptierte, kam oft vom Regen in die Traufe und verlor nicht nur einen Teil seines investierten Kapitals, sondern das ganze Geld", erinnert sich Ahrens.
Ein gutes Geschäft würden die Inhaber der Solar Millenium-Anleihe ebenfalls nicht machen. Denn als Kaufpreis werden nur vier Prozent des Nennbetrags geboten, umgerechnet 40 Euro je 1.000 Euro. Da der Kaufinteressent nur maximal Anleihen im Nennwert von fünf Millionen Euro erwerben will, wäre sein Kapitaleinsatz auf 200.000 Euro begrenzt. "Offenbar in der Hoffnung, daraus im Handumdrehen ein Vielfaches zu machen", befürchtet Ahrens. Und fügt hinzu: "Anleihengläubiger haben sehr gute Chancen, eine deutlich höhere Quote als jene vier Prozent zu erzielen. Bis hin zum Schadenersatz wegen Prospekthaftung oder Beraterhaftung in voller Höhe ihres Kapitaleinsatzes."
Die Fakten. Die Vermittlung der Schuldverschreibungen erfolgte über die Solar Invest AG. Als Vermittlerin haftet diese auf Schadenersatz, sofern sie die Anlage nicht auf Plausibilität geprüft hat. "Wir gehen davon aus, dass die im Prospekt genannten Erfolgsaussichten des Unternehmens in weiten Teilen vom Prinzip Hoffnung getragen waren und weniger von nachprüfbaren Fakten", betont Fachanwalt Ahrens.
So habe der Prospekt beinahe keine Aussagen zu den konkreten unternehmerischen Zielen und den dafür zu ergreifenden Maßnahmen enthalten. Insbesondere hätte anhand des Prospekts keine Prognose über die zu erwartenden Einnahmen getroffen werden können. "Der Prospekt enthielt noch nicht einmal einen nachvollziehbaren Businessplan", wundert sich Ahrens.
Die Solar Millenium AG hatte insgesamt fünf Anleihen emittiert und mit ihnen knapp 227 Millionen Euro bei rund 16.000 Investoren eingesammelt. Das Schuldpapier, für das die Aachener TOKUGAWA AG jetzt ein Kaufangebot vorgelegt hat, ist eines davon. "Ich vermute, da wittert jemand einen Riesenprofit zulasten der Investoren. Deshalb sollte kein Anleihen-Gläubiger das Kaufangebot annehmen", empfiehlt Jan-Henning Ahrens.
Übrigens, die Depot führenden Banken sind dazu verpflichtet, ihre Kunden über dieses und ähnliche Kaufangebote zu informieren. Dies ist in der Regel Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Finanzhäuser auf Grundlage der allgemeinen Informationspflichten. Die Depot führenden Institute sind allerdings nicht dazu verpflichtet, solche Angebote auf Richtigkeit und Vollständigkeit und erst recht nicht auf Seriosität zu prüfen.
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KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft
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