Keine SCHUFA-Meldung bei Eingang einer Pfändung: Das P-Konto mit Prepaid MasterCard garantiert SCHUFA-Freiheit und Diskretion
27.08.2012
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Freising, August 2012
Die Prepaid MasterCards der petaFuel sind bereits seit 2010 mit P-Konto erhältlich. Mit wenigen Klicks können Kunden der Kreditkarten auf Guthabenbasis diskret einen Pfändungsschutz für ihr Onlinekonto einrichten. Das Pfändungsschutzkonto punktet aber nicht nur durch die einfache Einrichtung und die vollautomatische Pfändungsverwaltung. Ein erheblicher Vorteil gegenüber P-Konten anderer Banken ist der Verzicht einer Meldung an die SCHUFA bei Eingang einer Pfändung. Prepaid MasterCard Kunden schützen sich so effektiv vor SCHUFA-Einträgen und deren Auswirkungen.
Keine Altlasten nach einer Pfändung: P-Konten mit garantierter SCHUFA-Freiheit
Wer bis zur Einrichtung eines P-Kontos schufafrei durchs Leben gekommen ist, erhält in der Regel mit der ersten Pfändung auch den ersten SCHUFA-Eintrag. Bei den P-Konten, die die petaFuel GmbH in Zusammenarbeit mit der renommierten Schwäbische Bank AG anbietet, wird jedoch selbst bei einer Pfändung konsequent auf eine SCHUFA-Meldung verzichtet. Denn negative SCHUFA-Einträge beeinflussen die Kreditwürdigkeit des Betroffenen entscheidend. Nicht nur das Bezahlen auf Rechnung, sondern auch die Beantragung von Krediten und Darlehen gestaltet sich mit SCHUFA-Einträgen problematisch.
Durch den Verzicht einer SCHUFA-Meldung bei Pfändungen wird gewährleistet, dass Kunden sich nach erfolgreicher Bewältigung der Schuldenlast wieder optimal und ohne Einschränkungen in der Finanzwelt zurechtfinden.
Die SCHUFA-Freiheit der Onlinekonten inkl. Prepaid MasterCard zeigt sich auch bei der Registrierung für ein Produkt. Da Konten und MasterCards auf Guthabenbasis funktionieren, spielen frühere finanzielle Schwierigkeiten des Antragstellers keine Rolle. Denn eine Verschuldung ist mit den Prepaid MasterCards und Guthabenkonto aufgrund des Überziehungsschutzes ausgeschlossen.
Einfach und diskret: Online-Einrichtung des Pfändungsschutzes durch den Kontoinhaber
Wo bei anderen Banken oft viele Formulare für ein P-Konto ausgefüllt werden müssen, bedarf es beim Prepaid MasterCard Onlinekonto der nur weniger Mausklicks. Unter dem Menüpunkt "P-Konto" im eingeloggten Bereich der Kartenwebseite (z.B. http://www.meinegirokarte.de ) kann der Kontoinhaber schnell und diskret den Pfändungsschutz aktivieren.
Kommt der Pfändungsbescheid unerwartet, besteht die Möglichkeit, das Guthabenkonto bis zu vier Wochen nach Eingang der Pfändung in ein P-Konto umzuwandeln. Eine Kontokündigung während dieser Zeit muss der Kontoinhaber nicht befürchten.
Sobald der Pfändungsschutz eingerichtet ist, ist das Kontoguthaben bis zum Basisfreibetrag von 1028,89 Euro geschützt. Die Girokontofunktionalitäten, wie Überweisungen, Terminüberweisungen und Daueraufträge, beeinträchtigt der Pfändungsschutz nicht.
Eine individuelle Anpassung des Freibetrages ist selbstverständlich möglich. Wer Kindergeld bezieht oder Unterhaltspflichten nachkommt, kann seinen Freibetrag durch einen Nachweis (z.B. von der Familienkasse) erhöhen lassen. So wird gewährleistet, dass trotz Schulden und Pfändungen ausreichend Geld für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht.
Ohne Hindernisse zum P-Konto: Keine Ablehnung bei der Kontoeröffnung
Für alle Prepaid MasterCards der petaFuel GmbH, die ein Onlinekonto beinhalten, kann ein P-Konto eingerichtet werden. Zur Auswahl stehen Kartenmodelle mit monatlicher Gebühr (MeineGiroKarte) und Kartenmodelle mit Jahresgebühr (SupremaCard).
Die einzige Voraussetzung für die Beantragung einer Prepaid MasterCard mit P-Konto-Funktion ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Einkommensnachweise oder Mindestgeldeingänge werden nicht gefordert.
Bei der Auswahl der passenden Prepaid MasterCard hilft die vergleichende Darstellung der verschiedenen Kartenmodelle unter http://www.prepaid-mastercard.de/index.php/unsere-karten.
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