Bundesnetzagentur weist Funkruf-Frequenzen bis Ende 2025 zu
06.09.2012 / ID: 77268
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Als erstem Unternehmen aus der Gruppe der bundesweit operierenden Mobilfunknetzbetreiber erteilte die Bundesnetzagentur der e*Message W.I.S. Deutschland GmbH die Frequenznutzungserlaubnis bis zum 31. Dezember 2025. Eine darüber hinausgehende Verlängerung ist gemäß dem Telekommunikationsgesetz möglich. Die Zuweisung entspricht dem von der Bundesnetzagentur im August 2011 veröffentlichten Frequenznutzungsplan, in dem die Bereiche um 448 MHz und 466 MHz für den Funkruf vorgesehen sind.„Die Laufzeiten der 'Mobilfunker' werden in regelmäßigen Abständen überprüft und für die anschließende Periode zugewiesen. Das ist ein ganz normaler Vorgang“, erklärte Dr. Dietmar Gollnick, Vorsitzender der Geschäftsführung der e*Message W.I.S. Deutschland GmbH und CEO e*Message Europe, anlässlich der Frequenzzuweisung. „Wir haben Kunden mit einem steigenden Bedarf an Funkrufleistungen vor allem im zeit- und sicherheitskritischen Bereich. Funkruf verfügt wegen seiner Punkt-zu-Multipunkt-Funktionalität über eine vergleichbar sehr hohe Frequenzeffizienz. Und: Die Zahl innovativer Anwendungen, in denen man auf den ersten Blick vielleicht gar keinen Funkruf vermuten würde, wächst ebenfalls. Da steht es außer Frage, dass die Laufzeit der Frequenzen auf die nächste Periode ausgeweitet wird.“
Mit e*Cityruf, e*BOS, e*Warn u. a. stellt e*Message professionelle Alarmierungs-, Warn- und Informationsdienste bereit, die von Hunderttausenden Unternehmen, Behörden und Einzelkunden genutzt werden. So empfangen mehr als zwei Millionen deutsche Haushalte dynamisch aktualisierte Vorhersagen auf Wetterstationen mit integriertem Funkrufmodul. Auf der IFA 2012 wurde soeben eine neue Generation der Wetterstationen vorgestellt, die zusätzlich zu den mehrtägigen Wetterprognosen auch Unwetterwarnungen des DWD anzeigen. Sämtliche Informationen werden über das deutschlandweite Funkrufnetz von e*Message übertragen.
Mobilfunkfrequenzen werden u.a. für digitalen zellularen Mobilfunk, für Bündelfunk und für Funkruf vergeben. Sie gelten für einen befristeten Zeitraum und bedürfen nach Ablauf der Frist der jeweiligen Verlängerung bzw. verlängerten Zuweisung durch die Bundesnetzagentur.
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