Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten sind unzulässig. Prozessfinanzierung Meta kauft Verbraucheransprüche auf
18.09.2012 / ID: 79075
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Verlangt eine Bank von ihren Privatkunden eine Bearbeitungsgebühr bei Anschaffungsdarlehn (Verbraucherkredite), so benachteiligt sie ihre Kunden und muss die Bearbeitungsgebühren an ihren Kunden zurückzahlen. So und ähnlich haben zahlreiche Oberlandesgerichte in Deutschland entschieden und damit die Verbraucherrechte von vielen Tausenden Verbraucher gestärkt, vgl. OLG Karlsruhe vom 3.5.11 zum Ak 17 U 192/10. Obgleich die Verbraucherzentralen verstärkt die Verbraucher aufgerufen haben, ihre Ansprüche gegenüber den Banken anzumelden, lassen viele ihre Rückzahlungsansprüche verjähren. Die Firma Meta Prozessfinanzierung sieht hierbei ein gutes Geschäft und unterbreitet den Verbrauchern ein Angebot auf Abkauf ihrer Rechte.
Sie bietet an, die Rückforderungsrechte aufzukaufen und zahlt dafür sogleich 75 % der zuvielbezahlten Bearbeitungsgebühren aus. Bei einem Verbraucherdarlehn von 15.000.- und typischen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2 % hat die Bank 300.- an Bearbeitungsgebühren zuviel verlangt. Die Meta GmbH kauft die Ansprüche zu 225.- Euro auf und verfolgt die Ansprüche gegenüber der Bank selbstständig. Hierzu die Geschäftsführerin Frau Chen von der Meta Prozessfinanzierung: "In Deutschland haben mehrere 100.000 Verbraucher Rückzahlungsansprüche,die Jahr für Jahr verjähren, da die Ansprüche nicht geltend gemacht werden. Die Banken zahlen die Ansprüche nicht selbständig aus und die meisten Banken auch freiwillig. Wenn der Verbraucher uns seine Ansprüche überträgt, erhält er oder sie sofort 75 % der Bearbeitungsgebühr überwiesen oder wahlweise per Scheck ausgezahlt, ohne sich mit der Bank auseinandersetzen zu müssen, vgl. hierzu http://www.bank-bearbeitungsgeb ühr.de
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Meta Prozessfinanzierung- und Beteiligungs GmbH
Am Roten Stein 9 b 14089 Berlin
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