Burn Out ist kein Krankheitsbild - Ist es trotzdem versichert?
06.10.2012 / ID: 82076
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Jeder Vierte wird berufsunfähig. Deutlich häufiger als früher ist eine psycholgische Erkrankung dafür verantwortlich. Im Zusammenhang damit hört man regelmäßig den Begriff "Burn out". Die Symptome dieser Erkrankung sind vielen bekannt. Wer davon betroffen ist, hat Probleme, seinen Alltag zu bewältigen und vor allem seiner Werktätigkeit nachzugehen. Eine Therapie ist oftsmals einen langen Zeitraum in Anspruch. Je nach Symptomen dauert der Heilungsverlauf mehr als ein halbes Jahr, immer wieder auch länger. Bedingungsgemäß scheinen diese Fälle Berufsunfähigkeitsfälle zu sein. Es stellt sich jedoch heraus, dass kaum ein Versicherer dafür zahlen müsste, wenn man die Bedingungswerke zu Grunde legt. Burn out ist nämlich kein Krankheitsbild, sondern nur die jeweiligen Symptome sind es. Sind diese jedoch behandelbar und schneller geheilt, als vielleicht die Burn out "Erkrankung", ist ein Berufsunfähigkeitsversicherer mitunter leistungsfrei. Lediglich ein einziger Versicherer bietet bedingungsgemäß einen Berufsunfähigkeitsschutz gegen Burn out. Alle anderen haben bei der Feststellung von Burn out, die Möglichkeit Prüfungen vorzunehmen und gegebenenfalls die Leistung zu verweigern. Deshalb ist es unabdingbar, den Versicherungsschutz genau zu prüfen und sich vor allem eine Auswahl an Produkten unterbreiten zu lassen. Verbraucherschützer empfehlen, sich von einem unabhängigen Versicherungsmakler oder Berater individuelle Vergleicher erstellen zu lassen. Damit erhalten Verbraucher einen Überblick und neutrale Informationen, damit sie schließlich einen passenden Tarif finden können.
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