Kfz-Nachhaftung: Was bedeutet das im Detail?
06.10.2012 / ID: 82079
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Gewöhnlich endet ein Kfz-Versicherungsvertrag, sobald ein Pkw oder ein anderes Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsstelle abgemeldet wird - vollkommen automatisch und ganz ohne dass gesonderte Kündigungsfristen eingehalten werden müssen. Jedenfalls, wenn es alleinig um die Belange des Versicherungsnehmers geht. Anders sieht es allerdings für die Versicherungsgesellschaft aus. Denn die muss, nach der sogenannten Nachhaftung, noch im vollen gesetzlichen Umfang haften - allerdings nur bis zu einen Monat lang.
Deshalb ist es ungemein wichtig, für eine schriftliche und so auch nachweisliche Meldung der Abmeldung und des Verlustes über den Versicherungsschutz zu sorgen. Dies kann nur über die Zulassungsstelle passieren. Denn diese hält den Tag des Schutzendes und somit auch den Tag des Beginns der Nachhaftungszeit fest. So werden die Kfz Versicherung und auch der Versicherer geschützt.
Kfz-Nachhaftung: Was bedeutet das im Detail?
Wie es der klangvolle Begriff "Nachhaftung" bereits erahnen lässt, ist mit dieser eine Leistungspflicht des Versicherers gemeint, die sich auch auf einen eingegrenzten Zeitraum nach Beendigung des aktuellen Vertrages erstreckt. Im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherungen beläuft sich die Zeit der Nachhaftung auf einen Monat. Auf diesen Zeitraum wird der Versicherungsschutz also, trotz Beendigung des Vertrages, verlängert. Das bedeutet zeitgleich natürlich auch, dass eine Kfz-Nachhaftung erst dann in Kraft treten kann, wenn das Vertragsverhältnis beendet wurde - also einen Tag nach der Abmeldung des Fahrzeugs oder der Kündigung der alten Versicherung.
Aber was bedeutet das? Der Versicherer hat, für den Zeitraum der Kfz-Nachhaftung, eine Leistungsverpflichtung gegenüber dem Versicherungsnehmer. Das bedeutet gleichzeitig auch, dass er wiederum ebenso einen Anspruch auf die weiterlaufende Zahlung des Versicherungsbeitrages für den gesetzlich angeschlagenen Monat der Nachhaftung hat. Nach Ablauf der Nachhaftungszeit können Entschädigungsleistungen übrigens nur noch gegenüber dem Fahrzeughalter oder dem ehemaligen Versicherungsnehmer geltend gemacht werden. Ausnahmen stellen allerdings Sonderfälle wie beispielsweise Fahrerflucht dar. Mehr unter Beiträge und Leistungen der KFZ Haftpflicht (http://www.kfzversicherungsvergleich.net/kfz-haftpflichtversicherung-beitraege-leistungen.php).
Der Nachweis macht es - Nachhaftungszeit durch die Kfz Versicherung
Damit die Nachhaftungszeit beginnen und so geltend gemacht werden kann, muss der Kfz-Versicherer den Wegfall des Versicherungsschutzes in der zuständigen Zulassungsstelle melden. Diese wird in Folge den Zeitpunkt bestimmen und schriftlich festlegen, an dem die Nachhaftungszeit beginnt. Für den Versicherungsnehmer ist dieser Nachweis ein enorm wichtiges Gut. Denn dieser bestimmt im Falle des Falles darüber, ob die ehemalige Kfz-Haftpflichtversicherung für nachträglich eingehende und gemeldete Schadensfälle aufkommen muss oder nicht. Die Nachhaftungszeit gilt übrigens nur für die Kfz-Haftpflicht. Kaskoversicherungen sind nicht in der Gesetzesbestimmung mit einbezogen. Das bedeutet, dass diese nur während des laufenden Versicherungsvertrages haften müssen.
Mehr Infos zur Nachhaftungspflicht in der Praxis unter kfzversicherungsvergleich.net/nachhaftung.php (http://www.kfzversicherungsvergleich.net/nachhaftung.php)
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