Neu bei KuV24-manager: Persönliche D&O Manager Haftpflichtversicherung
11.10.2012 / ID: 82847
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Als Anbieter der klassischen D&O Versicherungslösung, bei der eine Firma die D&O Versicherung für alle Leitungsorgane des Unternehmens (Geschäftsführer bzw. Vorstand und Aufsichtsrat, etc.) abschließt, um deren Haftungsrisiken für Vermögensschäden abzusichern, hat sich das Versicherungsportal KuV24-manager.de erfolgreich etabliert.
"Trotz des großen Erfolgs mit unserem Firmen-D&O Versicherungsangebot (http://www.kuv24-manager.de/D%26O+Managerhaftpflicht/index.html?pageid=523&) ergab sich in der Praxis jedoch immer wieder die Situation, dass sich ein angestellter Geschäftsführer oder der Vorstand einer Aktiengesellschaft mit dem Problem an uns wandte, dass Firmeninhaber dem Abschluss einer solchen Managerhaftpflichtversicherung nicht zustimmen wollten" berichtet Manfred Vosseler, einer der beiden Geschäftsführer des Versicherungsanbieters.
"Das ist insofern unverständlich, weil es in über 80 Prozent der Schadensfälle gerade die Eigentümer der Firma sind, die gegen ihre Führungskräfte Schadenersatzansprüche geltend machen." ergänzt sein Geschäftspartner Matthias Talpa.
Um dem Bedürfnis der Unternehmensverantwortlichen nach Absicherung ihres Privatvermögens gegen Haftungsrisiken aus ihrer beruflichen Tätigkeit gerecht zu werden, hat das auf Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen spezialisierte Internetportal reagiert und bietet jetzt auch eine Versicherungslösung für den Manager selbst an: Die Persönliche D&O Manager Haftpflichtversicherung (https://www.kuv24-manager.de/pers%C3%B6nliche+D%26O/index.html?pageid=1612&).
Diese Persönliche D&O Versicherung schließt der versicherte Manager auf eigenen Namen und eigene Rechnung ausschließlich zur Absicherung des eigenen Haftpflichtrisikos ab.
Der Vertragsabschluss ist dadurch nicht von der Zustimmung der Firmeninhaber abhängig, die nicht einmal über das Bestehen dieser Versicherung informiert werden müssen.
Das Versicherungsprodukt Persönliche D&O bietet sich deshalb insbesondere für all jene Funktionsträger in Unternehmen an, die keinen Einfluss auf die Entscheidung ihres Unternehmens auf den Abschluss einer D&O-Versicherung haben: Leitende Angestellte wie Prokuristen, aber zum Beispiel auch Unternehmensberater, die vorübergehend als Interimsmanager Leitungsfunktion übernehmen oder Anwälte, die in ein Kontrollgremium berufen werden. Versicherbar sind ebenfalls Aufsichtsräte, aber auch Compliance Beauftragte und andere Personen mit Leitungs- oder Kontrollverantwortung.
Als Risikoträger konnte mit der R+V einer der führenden deutschen Versicherer für das Versicherungskonzept gewonnen werden.
Die Versicherungslösung durch eine Persönliche D&O-Absicherung hat aus Sicht der versicherten Person gegenüber der Firmen-D&O einige wesentliche Vorteile:
* Umfassende Absicherung des Privatvermögens durch den personenbezogenen Haftpflichtschutz ausschließlich für den Versicherten selbst; die Versicherungssummen können nicht durch Haftpflichtfälle anderer Personen im Unternehmen verbraucht werden
* Persönliche Unabhängigkeit von Unternehmensentscheidungen im Schadenfall, da Sie und nicht das Unternehmen Vertragspartner des Versicherers sind
* Bei Unternehmenswechsel kann der Versicherungsschutz einfach mitgenommen werden
* Unbegrenzter, unverfallbarer Versicherungsschutz auch nach Vertragsende
* Voller Schutz bei gesamtschuldnerischer Haftung (keine Begrenzung auf Haft-Quote)
* Leistungsanspruch nach Verstoß-Prinzip
Versicherungsfall ist der Verstoß, der Haftpflichtansprüche gegenüber dem Versicherungsnehmer zur Folge haben kann; d.h. die Pflichtverletzung muss im Vertragszeitraum erfolgt sein, unabhängig davon, wann die tatsächliche Inanspruchnahme erfolgt. Somit besteht Ihr Versicherungsschutz durch das Verstoßprinzip - insbesondere nach Ausscheiden aus dem Unternehmen - auch über das Ende des Versicherungsvertrags hinaus unbegrenzt fort.
Beim Claims-made-Prinzip, das bei der klassischen Firmen-D&O-Versicherung üblich ist kommt es hingegen auf den Zeitpunkt der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ("claims") an, der durchaus auch erst nach dem Ausscheiden des Verantwortlichen aus dem Unternehmen und dem Ende des Versicherungsvertrages liegen kann.
* Die Versicherungssumme steht für jedes Verstoßjahr gesondert zur Verfügung, unabhängig von der Geltendmachung.
Weitere Informationen zu KuV24-manager im Detail finden Sie unter http://www.kuv24-manager.de (http://www.kuv24-manager.de).
http://www.KuV24-manager.de
KuV24-manager.de - Konzept und Verantwortung Versicherungsmakler GmbH
Karlstraße 99 89073 Ulm
Pressekontakt
http://www.kuv24-manager.de
KuV24-manager.de - Konzept und Verantwortung Versicherungsmakler GmbH
Karlstraße 99 89073 Ulm
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Matthias Talpa
11.05.2020 | Matthias Talpa
iT-haftpflicht.Versicherung = Berufshaftpflichtversicherung für IT-Dienstleister
iT-haftpflicht.Versicherung = Berufshaftpflichtversicherung für IT-Dienstleister
18.11.2015 | Matthias Talpa
Neues Versicherungsportal - Cyberversicherung für alle Branchen
Neues Versicherungsportal - Cyberversicherung für alle Branchen
03.07.2013 | Matthias Talpa
Neues Versicherungsportal - Berufshaftpflicht für Unternehmensberater,Personalvermittler u.Interimsmanager
Neues Versicherungsportal - Berufshaftpflicht für Unternehmensberater,Personalvermittler u.Interimsmanager
03.07.2012 | Matthias Talpa
KuV24-manager D&O Versicherungsvergleich aktualisiert und durch erweiterten Kriterienkatalog noch aussagekräftiger
KuV24-manager D&O Versicherungsvergleich aktualisiert und durch erweiterten Kriterienkatalog noch aussagekräftiger
29.06.2012 | Matthias Talpa
Pflichterfüllung leicht gemacht - mit der Media-Haftpflicht-Card von KuV24-media erfüllen Dienstleister der Werbebranche auf einfache Weise ihre Infor
Pflichterfüllung leicht gemacht - mit der Media-Haftpflicht-Card von KuV24-media erfüllen Dienstleister der Werbebranche auf einfache Weise ihre Infor
Weitere Artikel in dieser Kategorie
14.05.2025 | Ivalua
Ivalua und Fincons Group schließen strategische Partnerschaft zur Beschleunigung der Digitalisierung der Beschaffung
Ivalua und Fincons Group schließen strategische Partnerschaft zur Beschleunigung der Digitalisierung der Beschaffung
14.05.2025 | Randstad Deutschland
Selbstständige zufrieden - haben aber Zukunftssorgen
Selbstständige zufrieden - haben aber Zukunftssorgen
14.05.2025 | Veganz Group AG
Veganz Umsatzrückgang 2024, aber deutliche Ergebnisverbesserung
Veganz Umsatzrückgang 2024, aber deutliche Ergebnisverbesserung
14.05.2025 | Veganz Group AG
Strategischer Partner sichert Markteintritt für Mililk®?-Technologie in Nordamerika und der ANZ-Region
Strategischer Partner sichert Markteintritt für Mililk®?-Technologie in Nordamerika und der ANZ-Region
14.05.2025 | Höcker Polytechnik GmbH
Höcker Polytechnik auf der LIGNA 2025
Höcker Polytechnik auf der LIGNA 2025
