Einkommensteuer 2010
17.10.2012 / ID: 83754
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
(NL/1585671092) Einkommensteuer 2010 - Rentner Steuererklärung: Rentner aus ganz Deutschland werden zur Zeit aufgefordert, Steuererklärungen 2010 - 2011 und auch 2005 - 2009 abzugeben.
Die Einkommensteuer 2010 betrifft neben Unternehmern Arbeiter, Angestellte, Beamte, Rentner und Bezieher von Lohnersatzleistungen.
Die Steuererklärungen für ein abgeschlossenes Kalenderjahr müssen jeweils bis zum 31.05. des Folgejahres beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Sollte ein steuerlicher Vertreter mit der Erstellung der Steuererklärung beauftragt worden sein, verlängert sich diese Frist bis zum 30.09. und zum 31.12.
Diese Abgabeverpflichtungen werden gesetzlich geregelt und sind in den Paragraphen 149, 150 AO, § 25 EStG und § 56 EStDV zu finden.
Auch Rentner sind von der Verpflichtung zur Abgabe von Steuererklärungen nicht ausgeschlossen.
Nach dem seit dem Jahr 2005 geltenden Alterseinkünftegesetz sind auch Renten steuerpflichtig. Dazu zählen Altersrente, Betriebsrente, Witwen-u. Waisenrente, Erwerbsunfähigkeitsrente und Pensionen.
Bekamen in den letzten Wochen und Monaten überwiegend Auslandsrentner, das heißt Rentner die sich im Ausland zur Ruhe gesetzt haben, Aufforderungen und Steuerbescheide für die Jahre 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010 und 2011 vom Finanzamt Neubrandenburg, so sind jetzt auch die in Deutschland ansässigen Rentner mit Rentenbezügen wie Altersrente, Betriebsrente, Witwen-u. Waisenrente, Erwerbsunfähigkeitsrente und Pensionen zur Abgabe der Steuererklärung 2010 von Ihrem zuständigen deutschen Finanzamt aufgefordert worden.
Auch die Rentenbezugsmitteilungen 2005 2011 werden vom zuständigen deutschen Finanzamt überprüft und ggf. Steuererklärungen für die entsprechenden Jahre angefordert. Es drohen Steuernachzahlungen !!
Das bedeutet, dass bald über 20 Millionen Rentner davon betroffen sind. Wer im einzelnen aufgefordert wird erhält Post vom Finanzamt.
<a href="http://steuererklaerung-fuer-rentner.de/wp/index.php/finanzamt-in-baden-wuerttemberg-steuererklaerung-und-vertretung/" title="http://steuererklaerung-fuer-rentner.de/wp/index.php/finanzamt-in-baden-wuerttemberg-steuererklaerung-und-vertretung/">http://steuererklaerung-fuer-rentner.de/wp/index.php/finanzamt-in-baden-wuerttemberg-steuererklaerung-und-vertretung/</a>
Bundesländer wie Thüringen, Saarland, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Berlin und Hessen haben bereits Erinnerungsschreiben an dort ansässige Rentner versendet, auch die anderen Bundesländer (Bayern, Sachsen, Sachsen- Anhalt, Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Schleswig-Holzstein und Berlin) werden bald nachziehen.
Durch die Besteuerung der Renteneinnahmen erhofft sich der deutsche Staat zusätzliche Steuereinnahmen.
Jedes Jahr steigt der steuerpflichtige Rentenanteil um 2%-Punkte bis zum Jahr 2020, danach bis ins Jahr 2040 um 1%-Punkt. Das hat zur Folge, das ab dem Jahr 2040 100% der Rentenbezüge steuerpflichtig sind.
Neben den Renten werden auch Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit, Kapitalerträge und Einkünfte aus Vermietung- und Verpachtung von Gebäuden und Grundstücken der Besteuerung unterworfen. Im Gegenzug können Versicherungen, Krankheitskosten, Behindertenpauschbeträge, haushaltsnahe Dienstleistungen und Werbungskosten steuermindert berücksichtigt werden.
Meine Empfehlung:
Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten, wenden Sie sich unbedingt an einen Steuerberater. Dieser wird nach eingehender Prüfung feststellen können, für welche Jahre Sie auch rückwirkend noch Einkommensteuererklärungen abgeben müssen. Denn: reagieren Sie nicht allumfassend auf diese Aufforderung besteht die Möglichkeit, dass dies von den deutsche Finanzbehörden als Steuerhinterziehung nach § 370 AO gewertet werden kann.
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Bei solcherart Steuerproblemen wird angeboten :
- Kostenlose Fallanalyse/kostenlose Erstberatung
- Soforthilfe für deutsche Rentner bundesweit/weltweit
- Garantierte Reaktionszeit werktags innerhalb von 24 Stunden mit Lösungsvorschlägen
- Bearbeitung ausschließlich durch Experten aus der Steuerkanzlei
- Erstellung von Einkommensteuererklärungen nebst Prüfung der Bescheide
Kontakt:
Steuerkanzlei Steffen Reum
Diplom-Wirtschaftsingenieur Steuerberater Steffen Reum
Liebensteiner Str. 3
36456 Barchfeld
Tel.: 036961-70933
Fax: 036961-70934
anfrage@steuererklaerung-fuer-rentner.de
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