Wie lassen sich Schufa-Einträge löschen?
24.10.2012 / ID: 85119
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Kunden können einen negativen Schufa Eintrag löschen lassen, sofern bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Am einfachsten lässt sich ein Schufa Eintrag löschen, wenn die Eintragungen unberechtigt erfolgten, aber auch eigentlich gerechtfertigte Negativeinträge muss die Schufa löschen, wenn ein Verbraucher bestimmte Forderungen erfüllt. Ansprechpartner, um einen Schufa Eintrag löschen zu lassen, ist grundsätzlich die Schufa ebenso wie die Organisation, welche diesen gemeldet hatte. Idealerweise schreiben Verbraucher beide Stellen an und teilen ihnen mit, dass sie einen Schufa Eintrag löschen lassen wollen. Wenn Verbraucher mittels eines Schreibens nicht erfolgreich den beanstandeten Schufa Eintrag löschen lassen, können sie sich an einen Anwalt wenden. Negativeinträge mit einem Alter von mehr als drei Jahren muss die Schufa löschen, ohne dass eine Aufforderung an sie ergeht.
Bei einem Wert von weniger als eintausend Euro kann jeder einen Schufa Eintrag löschen lassen wenn er die Forderung erfüllt hat. Für diese vorzeitige Löschung sieht der Gesetzgeber eine Frist von einem Monat vor, diese beginnt nach überwiegender Rechtsauffassung jedoch erst, wenn ein Verbraucher tatsächlich von einem vorliegenden Negativeintrag erfährt. Relativ einfach lässt sich ein Negativeintrag der Schufa löschen, wenn er auf unrichtigen Angaben beruht. In diesem Fall reicht es aus, gegenüber der Schufa glaubhaft darzulegen, dass die ihr übermittelten Angaben nicht korrekt sind. Wenn mehrere nicht akzeptierte Einträge vorhanden sind, zählt der Kunde alle Negativeinträge auf, welche die Schufa löschen soll. Auch nicht als Negativmerkmal geltende Eintragungen wie bestehende Kredite muss die Schufa löschen, wenn diese falsch sind. Es ist durchaus sinnvoll, eventuelle Eintragungen über tatsächlich bereits getilgte Kredite von der Schufa löschen zu lassen, da diese möglicherweise zu einer Darlehensablehnung wegen einer vermeintlichen Überschuldung führen.
Alle Einträge bezüglich umstrittener Forderungen muss die Schufa löschen beziehungsweise sperren. Der Effekt einer Sperrung ist zunächst derselbe wie das Ergebnis einer Löschung, denn der Negativeintrag darf nicht weiterverbreitet werden. Wer eine Finanzierung plant und einen Negativeintrag verwirkt hat, widerspricht der bestehenden Forderung. Der Widerspruch ist auch möglich, wenn die Forderung tatsächlich zu Recht besteht. In diesem Fall erfolgt eine gerichtliche Klärung; der Verbraucher kann seinen Widerspruch aber auch zurückziehen, nachdem er seine gewünschte Finanzierung erhalten hat. Verbraucher können einen Schufa Eintrag löschen lassen, wenn die Meldung ohne eine gesetzlich vorgeschriebene Interessenabwägung erfolgt ist. Selbst Eintragungen über eine geleistete Eidesstattliche Versicherung kann die Schufa löschen, dafür ist jedoch die Zustimmung des Gerichtes erforderlich, so dass betroffene Verbraucher das Gericht bitten, einen Schufa Eintrag löschen zu lassen. Auf der Webseite http://www.schufa-loeschen.info erfahren Sie, wie Sie sofort alle Ihre negativen Schufaeinträge löschen.
Steffen Hatko
Herr Steffen Hatko
Seckbruchstr. 7
30629 Hannover
Deutschland
fon ..: 05112140045
web ..: http://schufa-loeschen.info
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