Outplacement - Beratung: Neuorientierung für Unternehmen und Mitarbeiter
09.11.2012 / ID: 87532
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Kein Unternehmen entläßt gerne seine Mitarbeiter. Sollten sich dieser Weg jedoch nicht vermeiden lassen, gibt es verschiedene Lösungsansätze.
Eine davon bietet die SD Personalberatung im Rahmen einer Outplacement-Beratung (aktuell auch Newplacement-Beratung genannt) an. Das Outplacement-Verfahren umfasst Coaching, Beratung und Vermittlungsdienstleistungen von zertifizierten Beratern für die von der Entlassung betroffenen Mitarbeiter. Ziel ist es:
- Einen neuen Arbeitsvertrag abzuschließen.
- Den Einstieg in eine neue Form der Arbeitsweltgestaltung zu finden.
- Gegebenenfalls eine Existenzgründung zu begleiten.
Was beinhaltet ein Outplacement -Beratungsgespräch und der Newplacement - Prozeß ?
Ziel des Beratungsgespräches ist es, dem Mitarbeiter Möglichkeiten, Chancen und Perspektiven aufzuzeigen und ihn in allen Phasen der beruflichen Neuorientierung zu unterstützen.
Im Newplacementverfahren übernimmt der Berater die Rolle eines Coaches, der seinen Klienten motiviert und ihm darin Mut macht, die unabänderlichen Voraussetzungen zu akzeptieren und seine Energie auf eine neue Zukunftsgestaltung auszurichten. Der Berater macht zunächst eine Bestandsaufnahme und analysiert zunächst ein erstes Qualifikationsprofil. Darauf aufbauend entwickeln Berater und Klient zusammen eine Bewerbungsstrategie und sprechen über neue Wege der Stellensuche. Bewerbungsunterlagen werden professionell erstellt, Zeugnisse gesichtet und bewertet und die Selbstpräsentation vorbereitet. Der Newplacement-Prozeß endet erst, wenn die Probezeit eines Kandidaten mit Erfolg abgeschlossen ist.
Wie profitieren Unternehmen von der Outplacement-Beratung?
Ein Ziel des Newplacement-Verfahrens ist es, dem Mitarbeiter den Weg aus dem Unternehmen heraus zu ebnen und ihm neue Anschlussmöglichkeiten zu vermitteln. Davon profitieren auch Unternehmen, da Unzufriedenheit und Unsicherheit durch konstruktive Beratung abgefedert werden. Außerdem gibt es für Unternehmen, die Ihren Mitarbeitern eine Newplacement-Beratung zukommen lassen wollen einen staatlichen Zuschuß.
Achtung: Aktuelle Gesetzesänderung:
Pauschale Förderungen von Outplacementmaßnahmen bis zu 2500.-EUR lt. §216 SGB gibt es so nicht mehr. Seit 1.April 2012 muß zuerst ein Beratungsgespräch zwischen Arbeitgeber und dem Transferleistungserbringer (zum Beispiel SD Personalberatung) erfolgen, zu welchem idealerweise bereits ein Entwurf des Sozialplans und Interessensausgleichs vorliegen, damit über die Höhe des Zuschusses entschieden werden kann.
Sie sind ein Unternehmen, welches Mitarbeiter abbauen muss oder ein Mitarbeiter, dem eine Outplacementmöglichkeit angeboten wurde?
Je früher Sie mit uns Kontakt aufnehmen, desto erfolgreicher können wir mit Ihnen gemeinsam den Prozeß gestalten. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme:
http://www.sd-personalberatung.de
SD Personalberatung
Ditzinger Str. 19 70499 Stuttgart
Pressekontakt
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