Piloten & Flugbegleiter/-in brauchen Spezialisten für Steuererklärungen 2011, Änderung der Rechtsprechung!
10.11.2012 / ID: 87662
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Für Airliner stellen sich zudem Zusatzfragen wie vollständige Abrechnung der Dienstpläne und der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, sowie der Verpflegungsmehraufwendungen.
Der Spezialist für Arliner, das Portal http://www.crewtax.de in Siegburg bietet hier kostengünstige Abhilfe. Interessierte Nutzer sind eingeladen zur kostenlosen Nutzung der Checkliste für Airliner, die auf crewtax.de als Download bereit gehalten wird.
Über easydutyplan.de können Airline-Mitarbeiter ihre vom Arbeitgeber erhaltenen Dienstpläne einlesen und sich innerhalb von wenigen Minuten alle steuerrelevanten Information anzeigen und auswerten lassen.
Die Software liest sämtliche Daten aus den Dienstplänen aus, unterscheidet anhand von Dienstcodes Flüge oder andere Dienste (wie Seminare, Bürodienste, Simulator-Einsätze, Krankheit, Standby, Training, medizinische Untersuchungen etc.) und stellt diese in einem für das Finanzamt lesbaren Format dar. Die IATA-Flughafenkürzel werden dabei nach offizieller IATA-Datenbank in Länder aufgelöst. Die Abwesenheitszeit wird aus den Flugdaten des Dienstplanes berechnet, um dann mit den jeweils für das Jahr gültigen Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand für Inland oder Ausland je Abwesenheitstag berechnet zu werden.
Folgende Daten werden aus dem Dienstplan ausgelesen:
Verpflegungsmehraufwand – errechnet sich aus der Abwesenheitszeit in den einzelnen Ländern (relevant für Verpflegungsmehraufwendungen, da Ihr Arbeitgeber diese nur von Dienstbeginn bis Dienstende erstattet)
Reinigungskosten (Berechnung anhand der Anzahl Arbeitstage)
Pauschale für Trinkgelder (Berechnung anhand der gesamten Übernachtungen oder Arbeitstage)
Fahrtkosten durch die Ermittlung der gefahrenen Kilometer
Das Ergebnis können Sie dann einfach ausdrucken oder scannen und an crewtax.de per E-Mail übersenden.
Beste Grüße aus dem Rheinland
Ihr
Crewtax.de Team.
Steuerberater Zelder
Herr Reimund Zelder
Europaplatz 8
53721 Siegburg
Deutschland
fon ..: 02241-252220
web ..: http://www.crewtax.de
email : rz@stb-zelder.de
Pressekontakt
Steuerberater Zelder
Herr Reimund Zelder
Europaplatz 8
53721 Siegburg
fon ..: 02241-252220
web ..: http://www.crewtax.de
email : rz@stb-zelder.de
Diese Pressemitteilung wurde über Connektar veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Herr Reimund Zelder
25.12.2012 | Herr Reimund Zelder
Piloten / Flugbegleiter können volle Fahrtkosten absetzen ! Änderung der Rechtsprechung in 2012
Piloten / Flugbegleiter können volle Fahrtkosten absetzen ! Änderung der Rechtsprechung in 2012
Weitere Artikel in dieser Kategorie
27.06.2025 | Frank Hoffmann Immobilien GmbH & Co. KG
Mehrfamilienhaus erfolgreich veräußern?
Mehrfamilienhaus erfolgreich veräußern?
27.06.2025 | action press AG
Deutschlands führender KI-Experte Andreas Dahmen: "Die Digitalisierung erreicht endlich den Mittelstand"
Deutschlands führender KI-Experte Andreas Dahmen: "Die Digitalisierung erreicht endlich den Mittelstand"
27.06.2025 | JS Research
Goldabbau in Alaska
Goldabbau in Alaska
27.06.2025 | BavariaConnect
Werbeagentur Passau: BavariaConnect investiert in kleine und mittelständische Unternehmen
Werbeagentur Passau: BavariaConnect investiert in kleine und mittelständische Unternehmen
27.06.2025 | KYOCERA UNIMERCO Tooling GmbH
EuroSkills 2025: Kyocera Hauptsponsor CNC-Fräswettbewerb
EuroSkills 2025: Kyocera Hauptsponsor CNC-Fräswettbewerb
