Versicherungsbetrug entwickelt sich zum Volkssport
16.12.2012 / ID: 93695
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Versicherungsbetrug fällt vielen Leuten gar nicht so schwer, wie man hoffen sollte. Der Gedanke, dass eine Versicherung kein Mensch ist, erleichtert die Angelegenheit. Dass man eine Straftat begeht und im Grunde alle anderen Versicherten schadet, bedenkt kaum jemand. Es entstehen durch Versicherungsbetrug (http://www.detectei-ulrich.de/tag/versicherungsbetrug-haftpflicht/) jährlich Millionenschäden, die von den Gesellschaften mittels Beitragserhöhungen umgeleitet werden. Auch die Abwicklung eines Versicherungsschadens verkompliziert sich durch höhere Auflagen. Um vermeintliche Versicherungsbetrüger zur Rechenschaft ziehen zu können, engagieren die Unternehmen die Spezialisten der Detektei Ulrich. Diese dokumentieren diskret ob der Versicherungsanspruch rechtmäßig ist oder ob der Leistungsgeber weitere Schritte einleiten muss.
Versicherungsbetrug ist die unberechtigte Erlangung einer Geld- oder Sachleistung von einem Versicherungsunternehmen durch den Versicherungsnehmer oder einen Anspruchsteller in betrügerischer Absicht. Nach §263 StGB entspricht dies dem allgemeinen Tatbestand des Betruges. Die Ausübung der Handlung ist eine Straftat und wurde mit einem Strafmaß von 6 Monaten bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe bewehrt. Der Tatbestand des Versicherungsbetruges wird grob in 4 Kategorien unterteilt. 1. Arglistische Täuschung, wobei einer Versicherung wichtige Daten verschwiegen oder falsch angegeben werden. 2. Bei der Vortäuschung einer Straftat wird ein Schaden, der nicht eingetreten ist, mit dem Ziel des Erhalts einer Geldleistung gemeldet. 3. Ein vorsätzlich herbeigeführtes Schadenereignis wird als Unfall dargestellt (z.B. "Autobumser"). Dies geschieht oft in Tateinheit mit 4., der besagt, dass der volle Wiederbeschaffungswert statt des tatsächlichen Restbuchwertes verlangt wird.
Versicherungsbetrug ist eine Straftat und kein Kavaliersdelikt.
Daher sind Versicherungen sehr bemüht diese schwarzen Schafe unter ihrer Kundschaft zur Rechenschaft zu ziehen. Die Detektei Ulrich ermittelt mit seinen Spezialisten ob und in welcher Weise der Versicherungsanspruch besteht. Unter http://www.detectei-ulrich.de (http://www.detectei-ulrich.de) können sich Interessenten über die angebotenen Leistungen informieren. Bei spezifischen Fragen steht das Team der Detektei Ulrich telefonisch und per Email zur Verfügung.
Detektei Ulrich Kriminalbeamter a.D. Nachf.
Hüskenbörde 15-17
45136 Essen
Telefon: 0800/8484180
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