Bund deutscher Tierfreunde e.V. begrüßt neue Initiative zum Verbandsklagerecht
26.04.2011 / ID: 11691
Vereine & Verbände
Der Bundesrat hat erneut über die Einführung eines Verbandsklagerechtes für Tierschutzorganisationen beraten. Das Land Schleswig-Holstein hat dabei einen entsprechenden Antrag eingebracht, der es Tierschutzverbänden ermöglicht im Namen von Tieren vor Gericht zu ziehen. Nach Meinung des Bund deutscher Tierfreunde e.V. (BDT) in Kamp-Lintfort ein längst überfälliger Schritt angesichts der Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz.
Eine abschließende Entscheidung hat der Bundesrat noch nicht gefällt, die Antragsentwürfe sind zur weiteren Beratung an die zuständigen Fachausschüsse weitergeleitet worden. Bisher können Tierschützer sich bei Tierschutzverstößen nur an die zuständigen Staatsanwaltschaften richten, betont der Bund Deutscher Tierfreunde. Dies soll sich nun durch den Antrag des nördlichsten Bundeslandes ändern. Demnach soll es zukünftig beispielsweise möglich sein, dass anerkannte Tierschutzverbände gegen nicht genehmigte Tierversuche oder große Anlagen zur Tierhaltung klagen können, teilt der Bund Deutscher Tierfreunde mit.
"Tierschutz ist durch die Verankerung im Grundgesetz auch als Selbstverpflichtung des Staates zum Ausdruck gebracht. Die Einführung und Anwendung eines Verbandsklagerechtes ist die praktisch-konsequente Umsetzung dieses Anspruches", so ein Sprecher des überregionalen Tierschutzvereins Bund deutscher Tierfreunde e.V. Der Bund Deutscher Tierfreunde betreibt in Nordrhein-Westfalen zwei eigene Tierherbergen und unterstützt bundesweit etwa 40 Tierheime und Tierschutzvereine.
http://www.Bund-Deutscher-Tierfreunde.de
Bund Deutscher Tierfreunde e.V.
Am Drehmanns Hof 2 47475 Kamp-Lintfort
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