Diskussion um Verbandsklagerecht weiter offen
28.04.2011 / ID: 12131
Vereine & Verbände
Eine durch einen technischen Fehler bei der Nachrichtenauswertung eines Informationsdienstleisters veröffentlichte Meldung über einen Antrag aus Schleswig-Holstein über die Einführung eines Verbandsklagerechtes für Tierschutzorganisationen hat Verwirrung ausgelöst. Der Bund Deutscher Tierfreunde e.V. als überregionale Tierschutzorganisation hatte die angebliche Initiative begrüßt, die sich jedoch im Nachhinein als veraltete Meldung herausgestellte. "Wir bedauern, dass die Meldung voreilig positiv beurteilt wurde. Da war wohl der Wunsch Vater des Gedankens", so ein Sprecher des Bundes Deutscher Tierfreunde.
Die Meldung über die angebliche Initiative im Bundesrat war über das Onlinesystem eines Informationsdienstleister zum Stichwort "Verbandsklage" geliefert worden und fand sich auch mit gleichem aktuellem Datum in zwei weiteren Quellen. Nachdem kein Grund zum Zweifeln vorlag, begrüßte der BDT die neue Initiative und die Diskussion. Inzwischen stellte sich heraus, dass die veraltete Meldung durch einen technischen Fehler mit falschem Datum als aktuelle Meldung aufgeführt worden war.
Tierschutzvereine wie der Bund deutscher Tierfreunde fordern bereits seit Jahren die Einführung des Verbandsklagerechtes beispielsweise gegen nicht genehmigte Tierversuche oder große Anlagen zur Tierhaltung. In den Bundesländern herrschen jedoch unterschiedliche Auffassungen in dieser Frage. Schleswig-Holstein hatte eine solche Initiative vor Jahren vorgelegt, jedoch später anders entschieden.
"Tierschutz ist durch die Verankerung im Grundgesetz auch als Selbstverpflichtung des Staates zum Ausdruck gebracht. Die Einführung und Anwendung eines Verbandsklagerechtes ist die praktisch-konsequente Umsetzung dieses Anspruches", so ein Sprecher des überregionalen Tierschutzvereins Bund deutscher Tierfreunde e.V.
http://www.Bund-Deutscher-Tierfreunde.de
Bund Deutscher Tierfreunde e.V.
Am Drehmanns Hof 2 47475 Kamp-Lintfort
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