Pressemitteilung von Dr. Volker Schulz

Jahrestagung des bvbf: Anforderungen an den betrieblichen Brandschutz zeigen Handlungsbedarf auf


Vereine & Verbände

Auf ihrer diesjährigen Mitgliederversammlung in Dresden haben die technischen Dienstleister im Brandschutz, organisiert im Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf), die neuen brandschutzrelevanten Arbeitsstättenregeln und das eigene Berufsbild in den Fokus gestellt. Abgerundet wurde die Tagung mit Vorträgen zur Brandgefährdungsanalyse und zu Brandschutzmaßnahmen in Arbeitsstätten sowie zur Kontrolle und Wartung von Brandschutzanlagen.

Die Arbeitsstättenregel "Maßnahmen gegen Brände" (ASR A2.2) stellt Unternehmen vor komplexe Herausforderungen: Demgemäß muss eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung sämtliche Brandrisiken einschließen, woraus umfassende Brandschutzmaßnahmen je nach Brandgefährdung abzuleiten sind. Insbesondere die Anforderungen an die Unterweisung von Beschäftigten und betrieblichen Brandschutzhelfern sowie die Ausstattung mit Feuerlösch- und Alarmierungs- und Brandmeldeeinrichtungen und deren Wartung sowie Prüfung sind näher beschrieben. Die fachkundige Beurteilung und Umsetzung können den verantwortlichen Unternehmer überfordern. Dieses ist aber auch zugleich eine Chance für die Brandschutz-Fachbetriebe, neue Aufgabenfelder zu erschließen und ihre Kompetenzen im Sinne der Kunden einzusetzen.

Beitrag zur Qualitätssicherung

"Die Brandschutz-Fachbetriebe", so die Vorsitzende des bvbf, Nicole Schulte-Frankenfeld, "stellen sich aktiv den Herausforderungen. Um einen weiteren Beitrag zur Qualitätssicherung im Markt zu leisten, wird konsequent an dem einheitlichen Berufsbild für die Instandhaltung von Brandschutztechnik gearbeitet". Die damit verbundene Ausbildung ist sowohl in personeller als auch technischer Hinsicht eine wichtige Basis für ein professionell betriebenes Qualitätsmanagement und eine hohe Ausführungskompetenz.

In den Fachvorträgen wurden weitere aktuelle Themen behandelt. Auch hier standen die Erfahrungen mit der ASR A2.2 sowie Anforderungen hinsichtlich des Brand- und Explosionsschutzes im Mittelpunkt. Als Fazit aus den Vorträgen und einem Experten-Forum ist festzuhalten, dass die umfangreichen Anforderungen an den betrieblichen Brandschutz und deren Umsetzung zugleich die Sensibilität für dieses Thema in den Unternehmen und der Bevölkerung in den letzten Jahren signifikant zugenommen hat.

Zudem wurden fünf Firmenjubiläen - das 125-jährige Bestehen der Firma Otto Doetsch GmbH (Gelsenkirchen), das 50-jährige Bestehen der Firma Paul Kruska Feuerlöschtechnik (Bad Schwartau) sowie das 25-jährige Bestehen der Firmen Seidel Feuerschutz (Buchholz), Lindtner GmbH & Co. KG (Eggenfelden) und Aretz Brandschutz & Feuerwehrtechnik e.K. (Krefeld) - von der bvbf-Vorsitzenden Schulte-Frankenfeld und dem bvbf-Geschäftsführer Carsten Wege mit Urkunden ausgezeichnet.

Mit über 250 Mitgliedsfirmen ist der bvbf mit Sitz in Kassel der Branchenverband der Brandschutz-Fachbetriebe, Fachhändler und Dienstleister in Deutschland. Eine wesentliche Aufgabe des bvbf ist die Förderung des Brandschutz-Gedankens und der Schadenverhütung in der Bevölkerung, da der vorbeugende und abwehrende Brandschutz die Gesundheit und das Leben von Menschen, den Erhalt von Sachwerten und den Bestand der Umwelt schützt. Weitere Informationen unter http://www.bvbf.de

http://www.bvbf.de
Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
Friedrichsstraße 18 34117 Kassel

Pressekontakt
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Berrenrather Straße 190 50937 Köln


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