Arbeitsschutz bei Veranstaltungen
24.02.2017 / ID: 254301
Vereine & Verbände

Worauf muss in Sachen Arbeitsschutz geachtet werden?
Grundsätzlich gilt, dass alle gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung eingehalten werden müssen. Diese sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgetz (ASiG) der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschriften) einzusehen.
Besonderes Augenmerk sollte dabei auf der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen sowie - je nach Veranstaltung - auf der Bestellung von geeigneten und qualifizierten Aufsichtspersonen wie der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (kurz SiGeKo), der Fachkraft für Veranstaltungstechnik, der Bühnen- und Studiofachkraft und dem Fremdfirmenkoordinator liegen. Zum Schutz der einzelnen Mitarbeiter sind zudem tätigkeitsbezogene Unterweisungen und die persönliche Schutzausrüstung (kurz PSA) unabdingbar.
Wer haftet im Schadensfall?
Kommt es zu einem Unfall, der durch die Einhaltung der Vorschriften im Arbeitsschutz und der Unfallverhütung hätte vermieden werden können, haftet ggfs. der Unternehmer bzw. der weisungsbefugte Vorgesetzte. Sofern die Verantwortung oder Pflichten delegiert wurden an interne oder externe Personen, so kann es sein, dass diese ebenfalls in die Verantwortung genommen werden. Auch strafrechtliche Verfahren sind bei Verstößen gegen die oben genannten Vorschriften möglich. Diese Regelung gilt im Übrigen auch dann, wenn Mitarbeiter nicht im Sinne des Arbeitsschutzgesetztes, sondern als Selbstständige tätig sind.
Prävention ist das A und O
Grundsätzlich gilt, dass das Augenmerk eines jeden Verantwortlichen auf der proaktiven Sicherheitsgewährleistung und nicht auf der Schadensbegrenzung liegen sollte. Für "machbare" Lösungen in den Bereichen Arbeitssicherheit, aber auch Veranstaltungssicherheit, Besuchersicherheit, Brandschutz, Evakuierung und Erste Hilfe, steht Ihnen unser erfahrenes Expertenteam gerne mit Rat und Tat zur Seite. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Website http://www.jastrob.de und unserem Blog http://www.sichere-veranstaltung.de.
Arbeitsschutz Arbeitssicherheit Veranstaltung Versammlungsstätten Unfallverhütung Haftung Arbeitsschutzgesetz Sicherheit Betreiber Veranstalter ArbSchG DGUV Vorschriften Fachkraft SiGeKo
Unternehmensberatung Jastrob Ltd & Co.KG
Herr Olaf Jastrob
Blumenstraße 31
52511 Geilenkirchen
Deutschland
fon ..: + 49 (0)2271-83763-0
fax ..: + 49 (0)2271-83763-2
web ..: http://www.jastrob.de
email : service@avb-akademie.de
Pressekontakt
Technische Unternehmensberatung Jastrob Ltd. & Co.KG
Frau Jana Domrose
Blumenstraße 31
52511 Geilenkirchen
fon ..: + 49 (0)2271-83763-0
web ..: http://www.jastrob.de
email : domrose@jastrob.de
Diese Pressemitteilung wurde über Connektar veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
30.09.2025 | Deutsche Rael-Bewegung e.V.
8. Folge der Dokuserie der Rael-Bewegung zum historischen Jahrestag über den politischen Auftrag des Propheten
8. Folge der Dokuserie der Rael-Bewegung zum historischen Jahrestag über den politischen Auftrag des Propheten
30.09.2025 | SCJ Berlin e.V. c/o
Ein historischer Moment: 84 Gemeinden in Äthiopien feiern Zugehörigkeit zur Shincheonji-Kirche Jesu
Ein historischer Moment: 84 Gemeinden in Äthiopien feiern Zugehörigkeit zur Shincheonji-Kirche Jesu
26.09.2025 | HSMA Deutschland e.V.
Neues Vorstandsteam für die HSMA Deutschland e.V. erfolgreich gewählt
Neues Vorstandsteam für die HSMA Deutschland e.V. erfolgreich gewählt
26.08.2025 | Verband psychologischer Berater e.V.
Startschuss für das Beratungsnetzwerk 50 Plus
Startschuss für das Beratungsnetzwerk 50 Plus
23.08.2025 | Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht / Kritische Kleingärtner
Ehrenhafte Kehrtwende beim Skandal-Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow auch aktuell nicht in Sicht.
Ehrenhafte Kehrtwende beim Skandal-Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow auch aktuell nicht in Sicht.
