Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V. fordert: Aigner muss betäubungsloses Schächten verbieten
03.01.2012 / ID: 42418
Vereine & Verbände
Das deutsche Tierschutzgesetz verbietet eigentlich das betäubungslose Schlachten (Schächten) von Tieren. Jedoch können Ausnahmegenehmigungen beantragen. Allein 2010 wurden in Deutschland 271 Tiere mit einer solchen Ausnahmegenehmigung ohne Betäubung geschächtet. Das heißt, den Tieren wurden bei vollem Bewusstsein Haut, Muskeln, Halsschlagadern, Luft- und Speiseröhre durchtrennt. Erstickungsanfälle mit höllischen Schmerzen, Atemnot und panische Angst sind die Folge. Minutenlang ringen die Tiere mit dem Tod, versuchen immer wieder sich aufzubäumen, aufzustehen oder zu fliehen.
Mit einer spektakulären Aktion hat der "Arbeitskreis humaner Tierschutz" 2011 auf diese Tierquälerei aufmerksam gemacht. Die Tierschützer schächteten symbolisch ein Schaf, schütteten Kunstblut auf die Straße. Die Aktion sorgte bundesweit für Schlagzeilen.
Gleichzeitig hat sich der "Arbeitskreis humaner Tierschutz" auch an die Bundestagsabgeordneten gewandt. Roman Kriebisch, 1. Vorsitzender des Arbeitskreises, erklärt: "Bereits seit 2007 liegt dem Bundestag ein Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes vor, der das betäubungslose Schächten endlich beenden würde. Doch bislang wurde dieser nicht beschlossen."
Nun fordern die Tierschützer von Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner, dass sie im Rahmen der angekündigten Novellierung des Tierschutzgesetzes endlich auch das betäubungslose Schächten von Tieren verbietet. "Laut einer Umfrage des SPIEGEL lehnen 79 % der Deutschen das Schächten ab", so Roman Kriebisch, "es ist Zeit, dass die Politik aktiv wird."
http://www.arbeitskreis-tierschutz.de
Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V.
An Groß Sankt Martin 6/206 50667 Köln
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