Schlachthof-Skandale: ANINOVA kritisiert Gesetzentwurf zur Videoüberwachung
11.03.2026 / ID: 438855
Vereine & Verbände
. Die Bundesregierung plant eine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen. Ziel des Gesetzentwurfs aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist es, Tierschutzverstöße künftig besser erkennen und verfolgen zu können. Die Tierrechtsorganisation ANINOVA begrüßt grundsätzlich, dass damit erstmals offiziell anerkannt wird, dass Missstände in Schlachthäusern kein bloßes Einzelfallproblem sind. Gleichzeitig sieht die Organisation erhebliche Defizite im vorliegenden Entwurf.In den vergangenen Jahren wurden wiederholt Aufnahmen aus deutschen Schlachthöfen veröffentlicht, die schwere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz dokumentieren. Besonders große Aufmerksamkeit erregten Bilder, die ANINOVA im Dezember 2025 veröffentlichte. Sie zeigen massive Misshandlungen von Tieren im Geflügelschlachthof Dithmarscher Geflügel in Seddiner See (Landkreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg). Auf dem Bildmaterial ist unter anderem zu sehen, wie Gänse und Enten geschlagen, gewürgt und brutal behandelt werden. Die Veröffentlichung dieser Aufnahmen hat maßgeblich dazu beigetragen, dass die politische Diskussion über verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen erneut an Dynamik gewonnen hat.
Bereits zuvor (April 2025) hatte eine Recherche in einem der größten Hühnerschlachthöfe Bayerns über längere Zeit massive Tierschutzverstöße dokumentiert. Auf den Aufnahmen war unter anderem zu sehen, wie Hühner geboxt, gewürgt und geschlagen wurden. "Wir begrüßen, dass die Bundesregierung inzwischen anerkennt, dass Tierschutzverstöße in Schlachthäusern kein Einzelfall sind, sondern ein strukturelles Problem darstellen", sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA. "Der Gesetzentwurf bleibt jedoch deutlich hinter dem zurück, was notwendig wäre, um Tiere tatsächlich besser zu schützen."
Nach dem aktuellen Entwurf soll die Videoüberwachung nur für größere Schlachtbetriebe verpflichtend werden. Betroffen wären Betriebe, die jährlich mindestens 150.000 Geflügel oder Kaninchen beziehungsweise 1.000 Großvieheinheiten wie Schweine oder Rinder schlachten. Bundesweit wären davon lediglich 232 Schlachtbetriebe betroffen.Kleinere Schlachthäuser sollen hingegen von der Pflicht ausgenommen werden."Diese Ausnahme ist nicht nachvollziehbar", erklärt Peifer. "Gerade kleinere Schlachtbetriebe stehen häufig weniger unter behördlicher Kontrolle. Gleichzeitig zeigen zahlreiche dokumentierte Fälle aus der Vergangenheit, dass auch dort schwere Tierschutzverstöße vorkommen." Auch die Kostenargumentation überzeugt nicht. Nach Angaben der Bundesregierung sollen sich die Installationskosten für Kamerasysteme pro Betrieb lediglich auf wenige tausend Euro belaufen, auch die laufenden Kosten gelten als überschaubar."Wenn die Kosten tatsächlich so gering sind, gibt es keinen plausiblen Grund, warum nicht alle Schlachtbetriebe verpflichtet werden, Videoüberwachung einzuführen", so Peifer.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die geplante Speicherdauer der Aufzeichnungen. Das Videomaterial soll nur für 30 Tage gespeichert werden."Die Auswertung solcher Aufnahmen ist extrem zeitaufwendig. Veterinärämter sind bereits heute personell stark überlastet", sagt Peifer. "Eine Speicherdauer von lediglich 30 Tagen reicht nicht aus, um systematische Probleme zu erkennen oder umfassend aufzuklären."Zudem bleiben Fragen des Datenschutzes ungeklärt. Bereits 2019 gab es in Niedersachsen nach mehreren Schlachthofskandalen eine freiwillige Initiative zur Videoüberwachung. Diese wurde jedoch wieder beendet, nachdem sich Mitarbeitende aus Betrieben wegen der Überwachung beschwert hatten.
Grundsätzlich ist zudem fraglich, ob Videoüberwachung allein zu einer nachhaltigen Verbesserung führen kann. Würden tatsächlich alle sensiblen Bereiche überwacht, müssten zahlreiche Kameras installiert werden. Dadurch entstünden pro Schlachttag hunderte Stunden Videomaterial."Dieses Material muss auch ausgewertet werden. Dafür fehlt es den Veterinärämtern jedoch schon heute an Personal", erklärt Peifer. "Wenn zusätzliche personelle Ressourcen vorhanden wären, könnten diese auch direkt vor Ort eingesetzt werden, statt später Videomaterial auszuwerten."
Für ANINOVA greift der Gesetzentwurf deshalb zu kurz, weil er lediglich Symptome adressiert, nicht jedoch die Ursachen."Seit Jahren ist bekannt, dass Tierschutzverstöße in Schlachthäusern regelmäßig vorkommen. Trotzdem dürfen Betriebe selbst nach schweren Vorfällen weiterarbeiten", sagt Peifer. "Wenn der Staat keine wirksamen Mittel hat, Tiere in Schlachthöfen zu schützen, muss man sich ernsthaft fragen, ob solche Betriebe überhaupt weiter betrieben werden sollten."
Darüber hinaus stellt ANINOVA die grundsätzliche ethische Frage nach der Legitimität des Systems der industriellen Tierhaltung."Die aktuelle Debatte zeigt einmal mehr, wie problematisch das gesamte System ist", so Peifer. "Tiere werden gehalten, transportiert und schließlich getötet, obwohl sie fühlende Lebewesen sind. Videoüberwachung kann diese Realität nicht lösen - sie kann höchstens sichtbar machen, was ansonsten hinter verschlossenen Türen geschieht." Schlachthöfe seien Orte, die bewusst aus der Öffentlichkeit herausgehalten würden.
"Es gibt einen Grund, warum es keine Tage der offenen Tür in Schlachthöfen gibt und auch keine Führungen für Schulklassen oder Kindergärten. Es sind Orte, die weder für Menschen noch für Tiere gute Orte sind."
"Wer Tierleid wirklich beenden will, muss bei der Ursache ansetzen", sagt Peifer. "Solange Tiere für Lebensmittel gehalten, transportiert und getötet werden, wird es auch Gewalt gegen Tiere geben. Die konsequente Lösung ist eine vegane Lebens- und Ernährungsweise, bei der Tiere nicht mehr ausgebeutet und getötet werden."
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