Anlegerschutz24 warnt Privatanleger vor Fehlberatung
24.09.2012
Vereine & Verbände
Fast täglich ist in den Medien ein schockierender Kommentar über Kapitalanalgebetrug, wirtschaftlichen Verlust oder Insolvenz zu lesen. Die Unsicherheiten bei Anlegern werden so oftmals geschürt und verstärkt.
Thomas Arndt, Vertretungsberechtigter von Anlegerschutz24 erklärt in einem Interview mit Business-On (http://www.business-on.de/interview-anlegerschutz24-vorstand-thomas-arndt-ueber-anlagerisiken-_id38208.html), dass diese Bedenken durchaus ihre Berechtigung haben. Die eingetragene Verbraucherschutzvereinigung hat täglich multiple Anfragen von Geschädigten, die sich mit ihrer Investition und der Beratung dazu betrogen fühlen - und das meist zu Recht. Thomas Arndt schätzt die Verluste von Anlegern auf jährlich mind. 30 Milliarden Euro. Dies liegt wohl zu einem Großteil daran, dass die Hauptmasse der Privatanleger ihr Erspartes unbewusst in unrentable oder stark risikobehaftete Investitionen tätigen, da keine fundierte Wissensbasis eingeholt wurde und die Anlage aus dem Vertrauen dem Berater gegenüber getätigt wurde. Als besonders problematisch stuft Arndt jene Beteiligungen ein, die oftmals als Altersvorsoge und Steuersparmodelle angepriesen werden. Es sei nichts Ungewöhnliches, dass die Anleger ihr volles Kapital verlieren können.
Da staatliche Schutzbestrebungen für Privatanleger bisher Mangelware sind, wurde Anlegerschutz24 als eingetragene Verbraucherschutzvereinigung gegründet. Durch Kompetenz und Erfahrung werden individuelle Lösungsmöglichkeiten für die Anfragen der Anleger konstruiert, verschiedene Investitionsmöglichkeiten auf ihr wahres Risiko geprüft und die Durchsetzung der Anlegerrechte voran getrieben. Dadurch, dass Anlegerschutz24 von anderen Geldinstituten unabhängig ist und in keinerlei Verpflichtung steht, werden nur die Anleger und deren Interessen ohne versteckten zweiten Auftrag vertreten. Anlegerschutz24 wird außerdem weder durch private noch öffentliche Mittel gefördert, was eine absolute Ungebundenheit in alle Interessensbereiche gewährleistet.
Dabei ist die Rechtsberatung keine direkte Dienstleistung von Anlegerschutz24, jedoch werden bei Bedarf Fachkräfte und Experten vermittelt, welche sich durch Unabhängigkeit und ein hohes Maß an Kompetenz auszeichnen und schon lange mit dem Anlegerschutz kooperieren. Die Anleger können sich so individuell durch das dichte Fachkräfte-Netzwerk von Anlegerschutz24 beraten lassen, was in ihrem speziellen Fall die beste Strategie und die nächsten einzuleitenden Schritte sind.
Generell sollte die Anlage natürlich vor der Investition geprüft werden - doch spätestens im Schadensfall wird die Beratung für viele Anleger zum dringlichen Anliegen, da sich der Laie bezüglich der Kostenfrage und komplexen Gesamtsituation in vielen Fällen überfordert sieht. Gerade auf dem Finanzmarkt ist die Unübersichtlichkeit hoch und die Rechte der Anleger sind oftmals unklar oder nicht eingefordert.
Eine Kontaktaufnahme mit dem Anlegerschutz kann sich insofern alleine schon deshalb rentieren, als dass oft mehrere Anleger von einem betrügerischen Fond betroffen sind, und gemeinsam mehr erreicht werden kann. Unter http://www.anlegerschutz24.de (http://www.anlegerschutz24.de) ist daher unter der Rubrik "News" eine Liste mit verschiedenen Anlagen veröffentlicht, bei denen sich der Anlegerschutz24 bereits eingeschaltet hat und eine Prüfung der Sachverhalte vorantreibt. Ein weiteres Urteil zugunsten der Anleger wurde diesen September bezüglich des CFB Fonds 092 gewonnen: Die Commerzbank hätte auf eine Provision durch de Beratung hinweisen müssen. Unter bestimmten Bedingungen können so einige Anleger eine Rückabwicklung fordern und ihren Schaden begrenzen.
Die Rechte der Anleger konnten in diesem Fall eingefordert und somit die Vision des Anlegerschutz24 ein Stück weit verwirklicht werden: Individuell helfen - und gemeinsam Stärke zeigen.
http://www.anlegerschutz24.de/
anlegerschutz24 e.V.
Am Schulgarten 11 71720 Oberstenfeld
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