Pressemitteilung von Wolfgang Koll

Datenschutzgrundverordnung: Keine Angst vor der EU DS-GVO!


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Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU DS-GVO) ist ein EU-Gesetz, dass bereits am 25. Mai 2016 in Kraft getreten ist und für alle Mitgliedsländer der EU gilt. Nachdem es in den vergangenen fast 2 Jahren verhältnismäßig ruhig um dieses Gesetz war, schlagen die Wellen jetzt umso höher, denn nach einer zweijährigen Übergangsfrist wird die Datenschutz-Grundverordnung ab 25. Mai 2018 endgültig für alle zur Pflicht.

Grundsätzlich hat die EU DS-GVO das Ziel, alle Prozesse und Anforderungen an das Datenschutzmanagement von Unternehmen zu regeln. Es soll die unterschiedlichen Regelungen in Europa vereinheitlichen und damit für mehr Sicherheit und Übersichtlichkeit beim Datenschutz sorgen. Das gilt dann sowohl für große Konzerne, wie zum Beispiel Google oder Facebook, bringt aber auch Änderungen und Verschärfungen im Bereich Datenschutz für alle Unternehmen - insbesondere für jeden Betreiber von Websites, Blogs oder Shops.

+ N3MO unterstützt bei der Umsetzung der EU DS-GVO im Online-Bereich +

Für den Bereich des Internets unterstützt die Agentur N3MO Unternehmen dabei, die Anforderungen der neuen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung umzusetzen und sorgt dafür, dass die Unternehmens-Website rechtssicher bleibt.

Eine Rechtsberatung darf und will N3MO nicht leisten, da dies nicht der Profession der Agentur entspricht. Jedoch hat man gemeinsam mit einem Fachanwalt für Datenschutz- und Internettechnologierecht Maßnahmen und Lösungen erarbeitet, die für einen Online-Auftritt zeitnah umgesetzt werden können. Das Ziel der Optimierung der Website ist die Erhöhung der Rechtssicherheit und Wahrung der Mindeststandards für Datensicherheit und Datenschutz, in Hinblick auf die EU DS-GVO.

+ Was kann passieren? +

Der Grundgedanke der neuen EU DS-GVO ein guter, denn es geht hier um den Schutz der persönlichen Daten der Internet-Nutzer. Die optimierte Unternehmens-Website erhöht die Rechtssicherheit und wahrt die Mindeststandards der Datensicherheit und des Datenschutzes. Bei Missachtung drohen Abmahnungen und hohe Bußgelder. Da eine Website öffentlich und jederzeit einsehbar ist, muss man leider auch damit rechnen, dass Anwälte mit dem "Geschäftsmodell Abmahnung" online sehr leicht feststellen können, ob sie bei Nicht-Optimierung mit den Betreibern "Geld verdienen" können.

+ Was ist zu tun? +

> Verschlüsselung
N3MO richtet für die Website ein sogenanntes SSL-Sicherheitszertifikat ein. Über dieses Zertifikat wird die Verbindung zwischen Nutzer und Website verschlüsselt und Daten werden sicher übertragen, z.B. bei der Nutzung eines Kontaktformulars. Dabei wird die Website von http://www.meine-website.de auf https://www.meine-website.de umgestellt. Der Besucher kann sich durch das SSL-Zertifikat darauf verlassen, dass die Website echt und sicher ist.
Die Suchmaschine Google plädiert schon seit längerer Zeit für einen erhöhten Schutz der Nutzer und belohnt verschlüsselte https://-Websites mit einem verbesserten Ranking.

> Cookies
Viele Unternehmen nutzen für ihre Websites ein Tracking- oder Statistik-Tool, wie z.B. Google Analytics, etracker oder das von N3MO empfohlene Matomo (früher Piwik). Hiermit können die Website-Betreiber, wie viele Nutzer die einzelnen Seiten besuchen und welche Informationen besonders gefragt sind. Diese Tools sammeln Daten mit Hilfe sogenannter Cookies, die es ermöglichen, die Daten auszuwerten. Auf die Datensammlung müssen Besucher eindeutig hingewiesen werden und die Möglichkeit haben, der Speicherung zu widersprechen.

Für die Umsetzung dieser Anforderung, im Rahmen der EU DS-GVO, setzt N3MO einen Störer-Balken mit einem Informationstext zur Verwendung von Cookies in die Website. Ein Link führt zum entsprechenden Teil der Datenschutzerklärung und über einen Button wird die Einverständniserklärung des Nutzers abfragt. Der Nutzer hat so die Möglichkeit, das Tracken seines Besuchs abzuschalten. Durch einen Klick kann der Cookie-Hinweis wieder geschlossen werden.

> Rechtssicheres Impressum und ausführliche Datenschutzerklärung
Gemäß den Anforderungen der neuen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung platziert N3MO die von einem Fachanwalt für Datenschutz- und Internettechnologierecht erstellten und geprüften notwendigen Erklärungen auf der Website. Dabei geht es in erster Linie um ein ordnungsgemäßes und auf das Unternehmen angepasstes Impressum sowie eine umfassende Datenschutzerklärung.

Je nach Bedarf werden auch ausführliche Belehrungstexte an zwingend erforderlichen Stellen mit einbezogen und angepasst. Teilweise sind diese auch über weiterführende Verlinkungen zu erreichen. Die Notwendigkeit ergibt sich aus den von Ihnen genutzten Systemen, Funktionen und Plattformen. Hier einige Beispiele:

- Kontaktformular
- Formular für Terminanfragen
- Tracking -Tool
- Patienten-Informations-System
- reCaptcha
- Google+
- Facebook Fanpage
- Bewertungs-Siegel (z.B. ProvenExpert oder jameda)
- Terminkalender-System

Alle veröffentlichten Erklärungen und Texte sowie deren Umsetzung werden durch einen Fachanwalt für Datenschutz- und IT-Recht überprüft.

Und die Kosten? Soweit der Umfang an abzudeckenden Funktionen und Systemen im Rahmen des oben Beschriebenen liegt, kostet dieses Leistungspaket unter 400 Euro (inkl. Gebühr für die Prüfung durch den Fachanwalt).

+ Gut zu wissen +

- Die Gestaltung der Website wird nicht verändert. Im Wesentlichen wird an verschiedenen Stellen teilweise deutlich mehr Text platziert.

- Von der neuen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU DS-GVO) ist nicht nur die Internet-Präsenz eines Unternehmens betroffen. Unternehmer müssen zukünftig auch innerhalb des Unternehmens danach arbeiten und entsprechende Vorkehrungen treffen.

Für alle weiteren Fragen zur Website und die Umsetzung der Richtlinien der neuen EU DS-GVO steht Ihnen Herr Wolfgang Koll gern zur Verfügung. Sie erreichen ihn telefonisch 04351/666648-0 oder über die N3MO-Website (https://www.n3mo.de/kontakt.php#kontakt).
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Marienthaler Strasse 17 24340 Eckernförde

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