Juristischer Kampf um den "Spuckschutz"
11.05.2020
Werbung, Marketing & Marktforschung
Bis zu 16.000 Euro Abmahnkosten verlangt eine Werbemittelfirma aus Österreich aktuell von Firmen, die einen "Spuckschutz" anbieten, der in Zeiten von Corona auf vielen Ladentheken für mehr Sicherheit sorgen soll. Das Unternehmen hatte sich 2013 beim Europäischen Markenamt das Wort "Spuckschutz" als Marke für Vitrinen eintragen lassen und mahnt nun Unternehmen ab, die Schutzscheiben für den Einzelhandel anbieten. Dabei schreiben, so Patentanwalt Ulrich Kreutzer, verschiedene Gewerbe- und Hygiene-Verordnungen seit Jahrzehnten vor, dass z.B. bei der Präsentation unverpackter Lebensmittel ein - wörtlich - "Spuckschutz" anzubringen ist!
Nach Aussage des Duisburger Patentanwalts hätte das Wort "Spuckschutz" als reine Gattungsbezeichnung gar nicht als Marke geschützt werden dürfen, schließlich muss es jedem unbenommen bleiben, eine Ware als das zu bezeichnen, was sie ist. "Es ist schon dreist, sich ein Wort schützen zu lassen, das seit Jahrzehnten als Gattungsbezeichnung benutzt wird", sagt Kreutzer. Er kritisiert besonders, dass die Marke in der jetzigen Krisensituation geltend gemacht wird.
Zwischenzeitlich wurden mehrere Löschungsanträge gegen die Marke gestellt, allerdings dauert es erfahrungsgemäß Monate, bis das in Alicante ansässige Amt entscheidet. Kreutzer glaubt, dass abgemahnte Unternehmen in einer juristischen Auseinandersetzung dennoch gute Chancen haben. Wer einen Spuckschutz als "Spuckschutz" bezeichnet, verwendet das Wort seiner Meinung nach gerade nicht markenmäßig, was aber Voraussetzung für eine Markenverletzung ist.
Die Scheiben, die beim Sprechen unvermeidlich ausgestoßene Tröpfchen abhalten sollen, dürften die Gerichte also selbst dann noch beschäftigen, wenn sie in vielen Läden längst wieder verschwunden sind.
http://www.cbdl.de
CBDL Patentanwälte
Königstraße 57 47051 Duisburg
Pressekontakt
http://www.cbdl.de
CBDL Patentanwälte
Königstraße 57 47051 Duisburg
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel in dieser Kategorie
22.05.2024 | Ortsvorteil
Ortsvorteil - Die Spezialisten für Google My Business
Ortsvorteil - Die Spezialisten für Google My Business
21.05.2024 | https://michael-kotzur.de/
Online-Kurse erstellen und damit Geld verdienen: Innovatives Coaching-Programm für Anfänger
Online-Kurse erstellen und damit Geld verdienen: Innovatives Coaching-Programm für Anfänger
21.05.2024 | Secura GmbH
Machen Sie es wie Nivea und Porsche: Holen Sie sich Ihre My-Domain
Machen Sie es wie Nivea und Porsche: Holen Sie sich Ihre My-Domain
21.05.2024 | Görs Communications - PR SEO Content Marketing
Public Relation (PR)
Public Relation (PR)
17.05.2024 | Görs Communications - PR SEO Content Marketing
Verzahnung von Marketing + Pressearbeit (PR/Media Relations)
Verzahnung von Marketing + Pressearbeit (PR/Media Relations)