Zeit für Wimpel und Fahnen: Die Fußball WM läuft!
25.11.2022
Werbung, Marketing & Marktforschung

Die Experten der Ersten Österreichischen Fahnenfabrik wissen ganz genau, was an Fahnen und Flaggen am Fahrzeug erlaubt ist und womit man sich jenseits des Gesetzes bewegt. Das Anbringen von Werbefahnen und anderen Flaggen an Fahrzeugen regelt in Deutschland zum Beispiel §23 der Straßenverkehrsordnung und dieser besagt, dass der Fahrer des Fahrzeuges darauf achten muss, dass durch die angebrachten Fähnchen und Wimpel weder Sicht noch Gehör beeinträchtigt sind und keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer besteht. Grundsätzlich sollte man also die liebevoll angebrachte WM Dekoration vor Antritt der Fahrt kontrollieren und sicher stellen, dass sie auch fest am Fahrzeug angebracht ist.
Was zum Beispiel nicht erlaubt ist, und das regelt §22 der Straßenverkehrsordnung, sind Flaggen an langen Stangen, die während der Fahrt aus dem Fenster geschwenkt werden, da das Fahrzeug samt seiner beweglichen Fracht nicht breiter als 2,55 Meter sein darf - und das wird mit einer Flagge meist überschritten. Außerdem behindert diese die Sicht und kann andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Autodekoration muss fest am Fahrzeug verankert sein, und zwar so, dass man nicht Gefahr läuft, diese bei einer bestimmten Geschwindigkeit zu verlieren.
Einen besonderen Fall stellen Überzüge für die Außenspiegel dar, denn diese dürfen nur verwendet werden, wenn sie keinen Blinker verdecken. Dies gilt es also zu überprüfen, bevor man die dekorativen "Car Bikinis" anbringt. Und alles weitere zu Fahnen, Flaggen und Werbefahnen erfahren Interessierte unter http://www.fahnenfabrik.at.
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ERSTE ÖSTERREICHISCHE FAHNENFABRIK PAUL LÖB GMBH
Herr Christoph Eder
Mühldorf 56
4644 Scharnstein
Österreich
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