USAG24, Inc informiert: Steuerplanung - Verlegen Sie Teile Ihres Unternehmens ins Ausland
02.12.2011
Werbung, Marketing & Marktforschung
Wenn Ihr Unternehmen bereits am Markt etabliert ist, lohnt es sich darüber nachzudenken, Teile davon ins Ausland zu verlegen. Unter Umständen können Sie Ihre Steuerbelastung dadurch erheblich senken. Dies ist nicht nur für Großkonzerne und Global Player interessant.
Ein Beispiel aus der Beratungspraxis: Herr Mustermann ist Miteigentümer eines deutschen Familienunternehmens (GmbH), welche als Großhändler tätig. Der Betrieb macht eines Jahresumsatz von 1 Millionen Euro. 60% davon werden mit deutschen Kunden generiert, der Rest hauptsächlich mit Kunden in den USA. Herr Mustermann beschäftigt rund 10 Angestellte.
Die Steuerbelastung in Deutschland (Körperschafts- und Gewerbesteuer) beträgt rund 40%. Unter der Annahme, daß der Verkauf der Waren ins Ausland einen Vorsteuergewinn auslöst, könnte Herr Mustermann einiges an Steuern sparen, in dem er diesen Teil über eine Betriebsstätte in den USA abwickeln würde.
Nicht in Deutschland steuerpflichtige Personen könnten zusätzlich die gesamte Abgeltungssteuer auf die vereinnahmten Betriebsgewinne sparen, wenn ein Umzug in die USA möglich ist. Dies ist natürlich ein stark vereinfachtes Beispiel und dient vor allem der Anschauung. Lassen Sie sich stets individuell und spezifisch von einem Experten beraten, bevor Sie konkrete Schritte der Steuerplanung unternehmen.
Unser Beispiel aber zeigt vor allem auch folgendes: Wer heute legale Steueroptimierungsmaßnahmen nutzen möchte, kann nicht mehr einfach nur Schein- oder Briefkastenfirmen installieren. Vielmehr müssen Sie "leben", was Sie nach außen hin darstellen wollen. Ordentlich eingerichtete Betriebsstätten mit echtem Personal, echten Kunden und echtem Umsatz sind unabdingbar. Nur so können Sie legitim und legal die Steueroptimierungspotenziale verschiedener Länder nutzen, ohne dabei mit dem Finanzamt zu Hause in Konflikt zu kommen.
Die USAG24, Inc ist darauf spezialisiert, Unternehmen bei der Verlagerung von Umsätzen ins Ausland zu unterstützen. Wir haben sehr viele Unternehmen beraten und ihre Steuerbelastung erheblich reduziert. Aufgrund der hohen Flexibilität dient die USA dabei häufig als Basis, oft auch in Kombination mit Gesellschaften in anderen Offshore-Ländern, wie Hong Kong.
Denn auch eine Firmengründung in Hong Kong hat sein speziellen Vorteile.
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